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Landeshauptstadt: Behindertenparkplatz blockiert?

Ehepaar der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung angeklagt

Ehepaar der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung angeklagt Von Gabriele Hohenstein Nie und nimmer würde er sein Auto ohne Grund auf einen Behindertenparkplatz stellen, beteuert Jörg K. (34) vor Gericht. „Das mache ich nur, wenn mein Bruder Christian an Bord ist.“ Just dies sei am 17. Januar 2003 der Fall gewesen. Christian K. – nach einem Unfall querschnittsgelähmt – wäre von ihm und seiner Ehefrau zum Interview in die PNN-Redaktion gefahren worden. Als das Paar zum Wagen zurückkehrte, hätten Polizeibeamte gerade die auf den Behindertenstellplätzen vor der Wilhelmgalerie parkenden Kraftfahrzeuge kontrolliert. „Sie fragten nach dem Behindertenausweis und den Fahrzeugpapieren“, so Jörg K. Nachdem die Ordnungshüter feststellten, dass Christians Ausweis nur als Kopie in seiner Hülle steckte, seien sie auf einen Schlag sehr unfreundlich geworden, hätten ihn und seine Frau der Urkundenfälschung bezichtigt. An jenem Januartag habe er das Fahrzeug seines Vater benutzt, um den Bruder zu chauffieren. „Ich wusste zwar, dass eine Kopie existiert, aber ich hatte keine Ahnung, in welchem Auto sie sich befindet“, erklärt der Potsdamer. „Außerdem dachte ich, es ist egal, ob man den echten Ausweis oder eine Ablichtung hinter die Windschutzscheibe legt. Hauptsache mein Bruder ist dabei. “ Zum Beweis dessen, dass er einen Rollstuhlfahrer transportierte, habe er die Beamten gebeten, mit in die Redaktion zu kommen, um sich von Christians Anwesenheit zu überzeugen. „Der Behindertenausweis mit dem Rollstuhlfahrersymbol klemmte hinter der Windschutzscheibe des Nissan“, erinnert sich Peter F. (36). Für den Polizeibeamten war die Sache damit in Ordnung. Er wandte sich einem anderen Auto zu, dass dort unberechtigt stand. „In diesem Moment sah ich die beiden Herrschaften ankommen, jung und gesund, kein Anzeichen irgend einer Behinderung.“ Die Frau habe ihm schon von weitem zugerufen, sie hätten ihren behinderten Schwager zum Zeitungsinterview gefahren, „Der Herr hielt mir ohne Aufforderung den Schwerbehindertenausweis entgegen. Dabei fiel mir auf, dass das eine sehr gut gemachte Farbkopie war.“ Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung habe er das Duplikat beschlagnahmt, erzählt der Polizeizeuge. Seine Kollegin Marlene H. (22) ergänzt: „Ich glaube, der Angeklagte wusste sehr genau, dass er uns eine Kopie präsentierte. Jedenfalls wirkte er nicht sehr überrascht, als wir ihm dies mitteilten.“ Das Gericht stellt das Verfahren gegen Jörg K. wegen Geringfügigkeit ein. Seine Ehefrau, der keine Tatbeteiligung nachzuweisen war, wird freigesprochen. Anmerkung der Redaktion: Das Gespräch mit Christian K. fand bereits im Oktober 2002 in seiner Wohnung statt. Einen Besuch des Rollstuhlfahrers in den Räumen der PNN hat es nicht gegeben.

Gabriele Hohenstein

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