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Landeshauptstadt: Berliner Vorstadt: B-Plan-Entwürfe werden ausgelegt

Berliner Vorstadt - Die Entwürfe für die Bebauungspläne 35.1 Nördliche Berliner Vorstadt und 35.

Berliner Vorstadt - Die Entwürfe für die Bebauungspläne 35.1 Nördliche Berliner Vorstadt und 35.3. Villa Schöningen werden öffentlich ausgelegt. Dem stimmten die Stadtverordneten gestern Abend zu. Vorangegangen war allerdings eine längere Debatte darüber, ob der kürzlich wegen des Streits um eine Bebauung an der Villa Schöningen herausgetrennte „Briefmarken“-Entwurf auch ausgelegt werden müsse. Peter Schüler (Grüne/B 90) war nicht dieser Meinung, Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz und Christian Seidel (SPD) warnten vor dem anders lautenden Änderungsantrag der PDS. Denn Villa Schöningen-Besitzer Dieter Graalfs habe eine Bauvoranfrage gestellt, nach der er von der Stadt wissen möchte, ob er an der Schwanenallee zwei Häuser, an der Berliner Straße eines und dazu Stellplätze errichten dürfe. Dieses wäre, so Kuick-Frenz, ohne den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans möglich. „Dann müssten wir die Bauvoranfrage positiv bescheiden.“ Rechtlicher Grundsatz dafür sei der Paragraf 34 des Baugesetzbuches, nach dem ohne Bebauungsplan ein Baurecht nach Vorbild der Umgebung gilt. Die Stadtverordneten ließen sich mehrfach zusichern, dass Kuick-Frenz den städtebaulichen Vertrag mit Graalfs zur Sanierung der Villa Schöningen im Zusammenhang mit dem Bau von fünf Kavaliershäusern auf dem Nebengrundstück nicht ohne ihre Einwilligung unterschreiben wird. Zudem soll im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs unter Beteiligung des Vereins Berliner Vorstadt über die Bebauung diskutiert werden. SCH

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