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Aus dem GERICHTSSAAL: Demoliertes Auto im Vorgarten

Fahrer flüchtete zu Fuß Fortsetzung am 29. Januar

„Ich war nicht dabei“, versichert Sven S.* (24) zum Prozessauftakt. Mehr möchte der Kfz-Mechaniker nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, den Richtigen wegen Unfallflucht angeklagt zu haben. Der Potsdamer soll am Morgen des 24. September 2006 mit dem VW seiner Mutter in der Reiherbergstraße gegen einen dort geparkten Alfa Romeo gekracht sein. Danach habe er vollends die Kontrolle über sein Auto verloren, sei gegen einen Grundstückszaun geprallt, habe einen weiteren durchbrochen und sei im Vorgarten gelandet. Dort – so die Anklage – kippte der VW dann auf die linke Seite. Der Fahrer flüchtete zu Fuß.

„Ich fuhr aus Richtung Grube durch Golm. In einer Kurve bemerkte ich einen Pkw in der Gegenrichtung“, erinnert sich Frank F.* (48.) im Zeugenstand. „Das Fahrzeug schwankte, kam mir dann auf meiner Seite entgegen. Etwa fünf Meter vor meinem Jeep riss der Fahrer das Steuer nach links rüber und pfiff an mir vorbei. Kurz darauf hörte ich einen Knall. Im Rückspiegel sah ich eine riesige Staubwolke. Dann flog etwas Großes durch die Gegend.“ Der Zeuge entdeckte den demolierten VW in einem Vorgarten. „Ein junger Mann krabbelte aus der Beifahrerseite heraus und flüchtete. Kurz darauf stieg ein zweiter aus. Ich versuchte noch, ihn aufzuhalten, aber er war zu schnell“, berichtet der Elektromonteur. „Schauen Sie sich den Angeklagten einmal genauer an. Könnte er einer der beiden gewesen sein?“, fragt Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode den Zeugen. Frank F. möchte sich nicht festlegen. „Vom Alter und der Größe her könnte er dabei gewesen sein. Inzwischen ist aber zu viel Zeit vergangen, um mich an ein Gesicht zu erinnern.“

Roland R.* (29) staunte an dem bewussten Morgen nicht schlecht, als er in seinen Alfa steigen wollte. „Unter dem Scheibenwischer klemmte eine Nachricht von der Polizei, dass der Wagen in einen Unfall verwickelt wurde“, erzählt der gelernte Möbeltischler. Die Reparatur hätte 4500 Euro gekostet, mehr, als das Fahrzeug noch wert war. „Also wirtschaftlicher Totalschaden“, resümiert der Ex-Alfa-Besitzer. Zum Glück habe die gegnerische Versicherung anstandslos gezahlt.

„Als wir an der Unfallstelle ankamen, steckte der Schlüssel des VW noch im Zündschloss. Eine Person wurde bei der Nahbereichsfahndung von Kollegen festgestellt“, so der Polizeibeamte Klaus F. (47). Nachdem die Halterin des Autos ermittelt wurde, seien Beamte der Wache Werder mehrmals zu ihrer Adresse gefahren. „Sie war aber nicht da.“ Manuela P. (41) von der Spurensicherung berichtet: „Der VW war erheblich deformiert. Allerdings wies er keine Einbruchsspuren auf. Halterin des Autos ist die Mutter des Angeklagten. Bei unserer Befragung machte sie keinerlei Angaben, wer den Pkw zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat.“

Da wichtige Zeugen aus Krankheitsgründen fehlen, wird die Verhandlung am 29. Januar fortgesetzt. Zu diesem Termin soll nun auch die Pkw-Halterin geladen werden. (*Namen geändert.) Hoga

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