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Aus dem GERICHTSSAAL: Der Angeklagte ist noch gefährlich

Jugendschöffengericht beschloss Einweisung in psychiatrisches Krankenhaus

Aus dem GERICHTSSAALJugendschöffengericht beschloss Einweisung in psychiatrisches Krankenhaus Sebastian S. (21, Name geändert) ist schizophren. Der junge Mann glaubt, er sei der Prophet Elias. Und er hört Stimmen, fühlt sich als Millionär, leidet unter Wahnvorstellungen. Eine solche suggerierte ihm, sein Stiefvater würde die Mutter zur Prostitution zwingen. Dies – so fand Sebastian – müsse unterbunden werden. Deshalb begab er sich am Morgen des 7. Januar 2005 zur Wohnung der Mutter in Potsdam-West, griff sich aus dem Werkzeugkasten einen Hammer, steckte ihn in seine Jackentasche. In der Küche traf er auf den Stiefvater, schlug dessen Kopf gegen den Türpfosten, trat und beschimpfte den Mann, erhob drohend den Hammer. Im selben Moment erschien die Mutter und schrie vor Schreck. Sebastian S. legte das Werkzeug auf den Tisch, floh aus der Wohnung. Zwei Tage später begehrte er erneut Einlass, den ihm die Mutter verwehrte. Sebastian drohte, eine Schusswaffe zu holen und sie „abzuschlachten wie ein Vieh“. Zuvor, so die Anklage, habe er seinen Bruder mehrfach gebeten, ihm eine Pistole zu besorgen. Für diese Straftaten konnte Sebastian S. gestern vom Jugendschöffengericht nicht verurteilt werden, da er sie im Zustand der Schuldunfähigkeit beging. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Ingolf Pietzker (44) berichtete von zwei stationären Aufenthalten des Angeklagten in der Aue, wo die Symptome seiner Krankheit mit Medikamenten bekämpft wurden. Nach der Entlassung setzte Sebastian S. die Tabletten auf eigene Faust ab, da er meinte, gesund zu sein. Statt dessen griff er, wie schon in der Vergangenheit, zu Alkohol und Drogen. Danach kam es zu den Übergriffen (übrigens nicht den ersten) auf seine Familie, die dennoch weiter zu ihm hält. Am 18. Februar erließ das Gericht einen Unterbringungsbefehl in der Landesklinik Brandenburg gegen ihn. Von dort wurde Sebastian S. zur Verhandlung in Handfesseln und Begleitung zweier Pfleger vorgeführt. „Bei psychisch Erkrankten kommt es häufig zu Beziehungstaten“, führte der Gutachter gestern aus. Da Sebastian S. keinerlei Krankheitseinsicht zeige, sei es ratsam, ihn in einer Einrichtung unterzubringen, in der er therapiert und medikamentös richtig eingestellt werden könne. Ansonsten sei nicht auszuschließen, dass er auch künftig Straftaten begehen werde. Der Staatsanwalt plädierte dafür, den Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen, da er gegenwärtig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Das Jugendschöffengericht schloss sich diesem Antrag an. „Es gibt gar keine andere Möglichkeit“, betonte die Vorsitzende. „Vielleicht hätte er ja tatsächlich mit dem Hammer zugeschlagen, wenn die Mutter nicht zufällig ins Zimmer gekommen wäre.“ Hoga

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