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Landeshauptstadt: Der Imam wird gelöscht Geheimer Vergleich

mit Verfassungsschutz

mit Verfassungsschutz Der Brandenburger Verfassungsschutz hat sich nach PNN-Informationen gestern verpflichtet, in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 den Imam der Potsdamer Al-Farouq-Moschee, Kamal Abdallah, nicht mehr namentlich im Zusammenhang mit einer angeblichen Hasspredigt zu nennen. Darauf haben sich Imam und Innenministerium gestern bei einem geheimen Gütetermin beim Verwaltungsgericht Potsdam geeinigt. Die Tatsache, dass es den Vorwurf einer in Potsdam gehaltenen Hasspredigt und eine nachfolgende öffentliche Debatte darüber gab, darf im Bericht weiter erwähnt werden. Dem Vernehmen nach wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen. Der Imam war gerichtlich gegen eine Passage im Verfassungsschutzbericht vorgegangen, in der es heißt: „Gegen den Vorbeter der Potsdamer Al-Farouq-Moschee, Kamal Abdallah, wurde der Vorwurf erhoben, ein ,Hassprediger gegen den Westen, seine Lebensweise und die Ungläubigen“ zu sein. Die sich daran anschließende öffentliche Kontroverse machte deutlich, dass der Begriff ,Hassprediger“ umstritten ist.“ Der Vorwurf, der Imam habe gegen den Westen und Ungläubige gepredigt, war im Spätsommer 2004 öffentlich geworden. Brandenburgs CDU-Generalsekretär Sven Petke hatte damals von einem Hassprediger gesprochen. Gegen diese Äußerungen war jedoch am 30. September 2004 eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Potsdam erlassen worden. Sowohl Innenministerium als auch Abdallahs Anwältin Antje Klamann wollten sich gestern nicht zum Ergebnis des Gütetermins beim Verwaltungsgericht äußern. Es sei Stillschweigen zwischen der öffentlichen – und damit eigentlich auskunftspflichtigen – Behörde und dem Imam vereinbart worden, hieß es von beiden Seiten. Das Gericht bestätigte lediglich, dass sich beide Seiten die Anwaltskosten teilen – da dem Ministerium keine entstanden sind, werden die des Imams geteilt. Nach PNN-Informationen hatte ein als „geheim“ eingestufter Schriftsatz des Innenministeriums an das Gericht zur Einigung beigetragen. In dem Papier sind erstmals explizit Zitate aus einer angeblich vom Imam gehaltenen Predigt enthalten, die entweder vom Nachrichtendienst aufgenommen oder ihm zugetragen worden sind. Das Schreiben habe die Position des Ministeriums verbessert. Denn zuvor war erwartet worden, dass sich der Imam komplett durchsetzt und auch die Passage über die von ihm bestrittene Hasspredigt gestrichen werden muss. Nach PNN–Informationen hatte der Verfassungsschutz zumindest zeitweilig einen V-Mann in die Moschee eingeschleust.pet

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