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Aus dem GERICHTSSAAL: Der Traum von der Pferdepension

25-fach Vorbestrafter wegen Betruges angeklagt

Aus dem GERICHTSSAAL25-fach Vorbestrafter wegen Betruges angeklagt Wolfgang W. (64, Name geändert) ist ein Mann der Tat. Entspringt seinem Kopf eine Idee, wird sie möglichst bald in die Praxis umgesetzt. Und der Plan mit der Pferdepension am Rande der Stadt klang ja auch verlockend. Der Kaufmann hatte zwei Interessenten gewonnen, die insgesamt 30 Rennpferde bei ihm unterstellen wollten. Wolfgang W. – gelernter Maurer – begann, ein leerstehendes Gebäude zu einem großzügigen Stall auszubauen. Dann wurde das Geld knapp. Zu allem Unglück sprang auch noch ein Partner ab. Der andere gewährte dem künftigen Unternehmer 9000 Euro Baukostenzuschuss, der später mit der Pension für die edlen Vierbeiner verrechnet werden sollte, zahlte allerdings nur kleckerweise. Anfang März 2003 versicherte Wolfgang W. an Eides statt, arm wie eine Kirchenmaus zu sein. In diese Zeit – so die Anklage – falle allerdings eine Bestellung über Heu und Stroh für 2000 Euro. Die Staatsanwaltschaft glaubt, Wolfgang W. habe den Lieferanten wissentlich über seine Zahlungsfähigkeit getäuscht. Das ist schlichtweg Betrug. Betrügereien ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben des Mannes. Fünfundzwanzigmal verstieß er bislang gegen das Gesetz, Betrug, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Verletzung der Unterhaltspflicht sowie Körperverletzung sind in seinem Strafregister vermerkt. „Ich habe bestimmt nicht immer richtig gehandelt. Aber diesmal bin ich unschuldig“, beteuert Wolfgang W. vor Gericht. Wäre das Geld für den Baukostenzuschuss pünktlich eingegangen, wäre er gar nicht in die Bredouille geraten. Nach dem Ausfall des zweiten Partners habe er nur noch eine Stallhälfte ausgebaut. „Die konnte ich aber erst vermieten, wenn sie komplett war. Dazu gehörte auch, dass die Boxen mit Stroh ausgelegt sind und die Tiere Heu zum Fressen haben.“ Wolfgang W. habe ihm nie gesagt, dass ihn finanzielle Probleme drücken, berichtet der Lieferant im Zeugenstand. Als er nach zwei vereinbarten Fuhren noch immer kein Geld erhielt, habe er ihm den Vertrag gekündigt. „Er hat mich laufend vertröstet und auch immer eine plausible Ausrede parat gehabt, warum er bisher noch nicht gezahlt hat.“ Allerdings habe der Angeklagte ihm vor Verhandlungsbeginn zugesichert, er wolle seine Verbindlichkeiten ab Januar begleichen. Der Traum von der Pension ist inzwischen ausgeträumt. Sie rentierte sich finanziell einfach nicht. Wolfgang W. züchtet jetzt selbst Pferde, will nun allerdings kleinere Brötchen backen. Zerknirscht lauscht er der Staatsanwältin, die ihm vorhält, er habe seinen Bau vorangetrieben, die Forderungen des Lieferanten allerdings ignoriert. „Das ist ein typisches Indiz dafür, dass Sie überhaupt nicht zahlen wollten“, rügt sie und beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Amtsrichterin Judith Janik hält drei Monate, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, für ausreichend. Zudem muss Wolfgang W. die ausstehenden 2000 Euro in Raten an den Lieferanten zahlen. Hoga

Hoga

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