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DAS ERBE PREUSSENS: Die Nachfahren Friedrich des Großen und ihre Ansprüche

DIE HOHENZOLLERNSie sind eine der ältesten Adelsdynastien in Deutschland. Es gibt eine schwäbische Linie – Stammburg ist die Burg Hohenzollern bei Hechingen inBaden-Württemberg – und eine brandenburgisch-preußische.

DIE HOHENZOLLERN

Sie sind eine der ältesten Adelsdynastien in Deutschland. Es gibt eine schwäbische Linie – Stammburg ist die Burg Hohenzollern bei Hechingen in

Baden-Württemberg – und eine brandenburgisch-preußische. Seit 1701 stellten die Hohenzollern Preußens Könige, die bekanntesten sind der „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I., von 1713 bis 1740 auf dem Thron, und Friedrich II., der „Große“ und später der „Alte Fritz“. Ab 1871 waren die Preußenkönige gleichzeitig Deutsche Kaiser. Am 28. November 1918 dankte Wilhelm II. als letzter deutscher Kaiser ab. Das Vermögen der Hohenzollern wurde beschlagnahmt. Die Familie handelte mit dem preußischen Staat einen Kompromiss aus, wonach sie 39 Schlösser zurückbekam, Preußen 75 behielt. Chef des Hauses Hohenzollern ist heute Georg Friedrich Prinz von Preußen, 37 Jahre, der 2011 in Potsdam Sophie Prinzessin von Isenburg heiratete.

DIE BODENREFORM

Der kommunistische Slogan lautete: „Junkernland in Bauernhand.“ 1945/46 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine Bodenreform durchgeführt, betrieben von der Besatzungsmacht und der SED. Dabei wurden Großgrundbesitzer, die mehr als 100 Hektar Ländereien hatten, „Junker“, die als Kriegsverbrecher und aktive NSDAP-Mitglieder eingestuft waren, entschädigungslos enteignet. Auch das landwirtschaftlich genutzte „Hausvermögen“ der Hohenzollern fiel darunter. 1948 wurde auch das landwirtschaftlich nicht genutzte Vermögen sequestriert beziehungsweise enteignet – ebenfalls ohne Entschädigung.

DIE VERMÖGENSÄMTER

Um Immobilien wurde in Ostdeutschland nach 1990 erbittert gestritten. Zuständig sind die Ämter für offene Vermögensfragen, bis zum 31. Dezember 2013 wurden rund 636 000 der dort angemeldeten Rückübertragungsansprüche entschieden. Neben dem Landesamt in Brandenburg/Havel gibt es nur noch die Kreisämter Dahme-Spreewald und Oder-Spree, alle anderen wurden mittlerweile aufgelöst. Für den Hohenzollern-Fall wäre eigentlich das Landesamt zuständig gewesen, doch weil es im Landkreis Oder-Spree noch Kapazitäten gab, wurde er nach Beeskow gegeben. Von dort stammt nun der Entwurf des Vorabbescheides. thm/wik

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