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Aus dem GERICHTSSAAL: Dreiste Mietbetrüger

Ehepaar konnte sich das Haus gar nicht leisten / Haftbefehl für Ehemann

Aus dem GERICHTSSAALEhepaar konnte sich das Haus gar nicht leisten / Haftbefehl für Ehemann Längst ging der Gerichtsvollzieher bei dem Paar ein und aus, hatten beide eidesstattlich erklärt, arm wie Kirchenmäuse zu sein. Dennoch mieteten Max* und Marita M.* mit Wirkung vom 1. Juli 2001 ein Reihenmittelhaus mit Garage samt gepflegtem Garten für 2250 Mark plus Nebenkosten am Stadtrand. Die Frau verdiente damals 2300 Mark netto. Davon musste die dreiköpfige Familie – der ehemals selbstständige Ehemann war ohne Einkommen – leben. Wurden die ersten beiden Mieten im Einverständnis mit dem Vermieter noch mit der Reinigung des Teppichbodens und dem Einbau elektrischer Rollladen verrechnet, blieben Marita und Max M. dem Physiker aus Berlin fortan das Geld schuldig. Der mahnte und mahnte, klagte seine säumigen Mieter, die ihm inzwischen rund 30000 Mark schuldeten, schließlich aus dem Haus. Jetzt sollte sich das Pärchen wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, die Eheleute waren bei Abschluss des Mietvertrages weder willens noch in der Lage, den Mietzins zu bezahlen. Doch zum Prozessauftakt nimmt nur Marita M. (39) auf der Anklagebank Platz. Max fehlt unentschuldigt. „Mein Mann ist heute ins Krankenhaus eingewiesen worden“, erklärt die Gattin. Dem Gericht ist zwar bekannt, dass der Mitangeklagte unter gesundheitlichen Problemen leidet, dennoch attestierte ihm das Herzzentrum Berlin Verhandlungsfähigkeit. Der Staatsanwalt beantragt, Untersuchungshaft gegen den vermeintlichen Drückeberger anzuordnen. Das Schöffengericht stimmt dem zu. Marita M. will sich zum Anklagevorwurf nicht äußern. So wird der geprellte Hauseigentümer in den Zeugenstand gerufen. Prozessbeobachter mögen kaum glauben, wie blauäugig der Wissenschaftler bei der Vermietung seiner Immobilie vorging. Nachdem er seit September 2001 vergeblich auf Einnahmen wartete, habe ihm Max M. bei einem Gespräch im Hotel Steigenberger vorgeschlagen, er könne sich an einem „Geschäft“ beteiligen, dass er ankurbeln wolle und dessen zu erwartende Einnahmen mit der Miete verrechnet werden sollen. Der Physiker ging darauf ein. Leider lief das Ganze gegen den Baum. Der Staatsanwalt sieht den Anklagevorwurf erwiesen, spricht von einem klassischen Einmietbetrug. „Ob sich Max M. später irgend welche Einnahmen aus seinen Geschäften versprach, spielt keine Rolle. Fakt ist, das Paar verfügte beim Abschluss des Mietvertrages nicht über die nötigen Finanzen.“ Marita M. wird – unter Einbeziehung eines Urteils wegen Fahrerflucht – zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Max M. bekommt demnächst ein eigenes Verfahren. (*Namen geändert.) Hoga

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