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Amtsgericht und Landgericht Potsdam suchen ehrenamtliche Jugendschöff:innen.

© Sebastian Gabsch

Ehrenamt in Potsdam: Jugendschöffen für Amtsgericht und Landgericht gesucht

Voraussetzung sind ein deutscher Pass und ein Mindestalter von 25 Jahren. Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024.

Die Stadt sucht interessierte Bürger und Bürgerinnen, die ehrenamtlich als Jugendschöffin oder Jugendschöffe am Amtsgericht und am Landesgericht tätig werden wollen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden zu Entscheidungen in Strafsachen berufen, in denen die Angeklagten jugendlich oder heranwachsend sind - oder auch Erwachsene, die durch ein Kind oder einen Jugendlichen verletzt wurden. Bei den Amtsgerichten sind hierfür Jugendschöffengerichte eingerichtet, bei den Landgerichten Jugendkammern.

Bewerbungsfrist endet am 10. April, Amtsperiode beginnt 2024

Die ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind für fünf Jahre tätig, die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024, teilt das Rathaus mit. Den Jugendschöffinnen und Jugendschöffen „stehen im Rahmen der Urteilsfindung die gleichen Rechte zu wie Berufsrichtern“. Bewerben können sich Potsdamer:innen mit deutschem Pass im Alter von 25 bis 69 Jahren, die zuvor nicht zu einer Freiheitsstrafe von länger als sechs Monaten verurteilt wurden. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sind ausgeschlossen.

Bewerben kann man sich bis 10. April per Mail an bildung-jugend-sport@rathaus.potsdam.de oder postalisch an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung, Jugend und Sport, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Die Stadt legt den Angaben zufolge eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten dem Jugendhilfeausschuss vor. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Im Anschluss liegt die Liste nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit eine Woche zur Einsicht aus und wird dann beim Amtsgericht eingereicht.

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