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Aus dem GERICHTSSAAL: Ein richtig rabenschwarzer Tag

Erst Kummer mit Bier heruntergespült, dann in Verkehrskontrolle geraten

Der 21. Februar dieses Jahres war ein richtig rabenschwarzer Tag für Thomas T. (41, Name geändert). Der Maurer musste wegen des schlechten Wetters Zwangsurlaub nehmen. Im Briefkasten fand der Witwer dann die Nachricht vor, dass die Halbwaisenrente für den Sohn abgelehnt und die Hinterbliebenenrente seiner verstorbenen Frau für die Dauer von vier Jahren ausgesetzt worden sei. „Ich trank ein paar Bier, rechnete durch, wie groß das finanzielle Loch sein wird, das sich plötzlich vor uns auftat, und kam auf 300 Euro“, erzählt Thomas T. vor Gericht. Gegen 17 Uhr sei ihm dann schlagartig eingefallen, dass er seiner neuen Lebensgefährtin versprochen hatte, sie mit dem Auto von der Bushaltestelle abzuholen. „Das sind nur 500 Meter. Dummerweise kam ich aber in eine Verkehrskontrolle. Als ich pusten musste, dachte ich, da könne etwas nicht stimmen.“ Die Beamten fuhren den Mann anschließend zur Blutprobe ins Präsidium. Ergebnis: 1,68 Promille. „Es kommt nicht auf die Fahrstrecke an, die man angetrunken zurücklegt, sondern auf den Grad der Alkoholisierung. Ihnen hätte bewusst sein müssen, dass Sie gar nicht mehr ins Auto steigen dürfen“, rügt Amtsrichterin Kerstin Devriel das Häufchen Unglück auf der Anklagebank. „Sie wollten Ihren Kummer runterspülen. Dabei haben Sie dafür gesorgt, dass die Katastrophe nur noch größer wird. Ab 1,60 Promille ist der so genannten Idiotentest Pflicht. Ist Ihnen das klar?“ Thomas T. nickt. Dann erzählt er, dass er bereits begonnen habe, sich in einem psychologischen Kurs mit seinem Fehlverhalten auseinander zu setzen. Er verspreche hoch und heilig, sich nie wieder betrunken ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen. „Dadurch gefährdet man ja nicht nur sich selbst, sondern auch andere“, doziert er.

Recht hat er. Der Führerschein wurde Thomas T. übrigens noch am selben Tag abgenommen. Das schmerzt ihn ganz besonders, schließlich ließ er sich 26 Jahre lang im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen, rechnet man die Berechtigung zum Fahren von Mopeds mit. „Als Maurer bin ich darauf angewiesen, beweglich zu sein. Schließlich werde ich auf unterschiedlichen Baustellen eingesetzt. Es ist ganz schön kompliziert, immer jemanden zu finden, der einen fährt.“

Der Staatsanwalt zeigt sich davon unbeeindruckt. Er beantragt, Thomas T. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 900 Euro zu verurteilen. Darüber hinaus sei ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen und die Führerscheinstelle anzuweisen, ihm vor Ablauf von weiteren elf Monaten keine neuen Papiere zu erteilen. Das Gericht urteilt, 900 Euro Strafe und noch acht Monate Sperre seien angemessen. Hoga

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