zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Eine verdächtige Wollmütze ...

... im nichtversicherten Auto eines Polizisten

Aus dem GERICHTSSAAL... im nichtversicherten Auto eines Polizisten Den Streifenpolizisten erschien der BMW, der am 7. Juli dieses Jahres längere Zeit in einer Einfahrt der Bahnhofspassagen parkte, suspekt. Sie entschlossen sich zur Kontrolle des Fahrers – und staunten nicht schlecht. Am Steuer saß ihr Kollege, Polizeimeister Linus L.* Als er die Fahrzeugpapiere aus dem Handschuhfach kramte, fiel eine schwarze Wollmütze mit zwei Sehschlitzen heraus. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Sparkasse befand, keimte in den Beamten der Verdacht, Linus L. wolle das Geldinstitut eventuell ausspähen und berauben. Zu allem Überfluss stellte sich auch noch heraus, dass der BMW des Mannes nicht haftpflichtversichert war. Grund genug, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. „Die Mütze mit den Sehschlitzen lag rein zufällig im Handschuhfach. Die nutze ich privat“, erklärt Linus L. (26). „Das Verfahren diesbezüglich ist ja auch eingestellt worden.“ Bleibt das vorsätzliche Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz. Dieses Delikt sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit 20 Tagessätzen zu je 30 Euro geahndet werden. Linus L. legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, da er sich zu Unrecht gemaßregelt fühlt. Jetzt kam es zur Hauptverhandlung. „Schließlich bin ich mit dem Auto ja nicht gefahren. Ich habe nur drin gesessen, weil ich mich dort mit Freunden treffen wollte“, stellt er zur Überraschung der Richterin klar. „Und die Lieferzufahrt, auf der der Wagen stand, ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Wenn Sie mich wirklich belangen können, dann höchstens wegen eines Verstoßes gegen die Parkordnung“, zeigt sich der Angeklagte gesetzeskundig. „Als Sie kontrolliert wurden, hatten Sie bereits den Motor angelassen“, hält die Vorsitzende dagegen. „Sie hatten also vor, mit dem nichthaftpflichtversicherten Auto wegzufahren.“ Linus L. bestreitet dies vehement, verweigert dann die Antwort auf die Frage, wie sein BMW an just jene Stelle gelangte. Die Vorsitzende rät ihm, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. „Erstens wird es nicht billiger, wenn ich Sie heute verurteile, zweitens könnte es unangenehm werden, falls wir noch mehr ins Detail gehen müssen.“ Linus L. überlegt kurz, stimmt dann widerwillig zu. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false