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Aus dem GERICHTSSAAL: Einsehen mit der fünffachen Mutter

Aus dem GERICHTSSAAL Von den angeklagten 23 Betrügereien blieben am Schluss nur noch 12 Handlungen übrig. Dadurch kam die fünffache, alleinerziehende Mutter mit der relativ milden Strafe von 40 Tagessätzen zu je fünf Euro davon.

Aus dem GERICHTSSAAL Von den angeklagten 23 Betrügereien blieben am Schluss nur noch 12 Handlungen übrig. Dadurch kam die fünffache, alleinerziehende Mutter mit der relativ milden Strafe von 40 Tagessätzen zu je fünf Euro davon. „Die können Sie auch abarbeiten“, riet Amtsrichterin Kerstin Devriel der Sozialhilfe-Empfängerin. Marion M.* (37) – während der gesamten Verhandlung in Tränen aufgelöst – atmete nach dem Urteilsspruch erleichtert auf. Im Januar 2003 habe sie an einer Bushaltestelle in Babelsberg eine Tüte mit leeren Flaschen und zwei Kreditkarten gefunden, erzählte die Frau weinend. „Ich dachte, ich könnte die Flaschen wegbringen. Mir war die Sozialhilfe gekürzt worden. Aber ich habe die EC-Karten verwendet, um Eßwaren für meine Kinder zu kaufen.“ Die Kinder seien ihr wegen ungünstiger häuslicher Bedingungen weggenommen worden, wohnten damals im Kinderheim und bei Pflegefamilien. „An den Wochenenden durften sie mich besuchen.“ Da habe sie ihnen etwas Leckeres kochen wollen. Laut Anklage erwarb Marion M. zwischen dem 6. Januar und dem 18. Februar 2003 im Kaufland, bei Kaiser''s sowie Plus Lebensmittel im Gesamtwert von rund 870 Euro, zusätzlich eine Mikrowelle und einen Videorekorder. Dann wurde die Karte gesperrt. Da Marion M. auf derselben einen prächtigen Fingerabdruck hinterlassen hatte, kam die Polizei ihr bald auf die Schliche. „Ich wusste, dass es nicht richtig war. Und ich habe es doch gemacht“, schluchzte die Angeklagte. „Das Schlimme ist, dass ich das einer Familie angetan habe, die zwei Kinder hat. Dafür möchte ich mich entschuldigen.“ Weil die Angeklagte geständig war, brauchte Corinna C. – ihr war in der Bibliothek am Platz der Einheit die Geldbörse samt Inhalt entwendet worden – nicht auszusagen. „Ich habe Ihr Portemonnaie wirklich nicht gestohlen“, versicherte Marion M. der Frau mit gesenktem Blick. Obwohl die Angeklagte zweimal wegen Ladendiebstahls auffiel, hatte das Gericht ein Einsehen mit der Arbeitslosen. Zuerst schlug es vor, alle Einkäufe im Wert von unter 20 Euro im Hinblick auf die zu erwartende Gesamtstrafe einzustellen. Dann reduzierte es die Zahl der aufgelisteten Straftaten um weitere fünf – all jene, deren Wert unter 30 Euro lag. „Ich danke Ihnen“, meinte Marion M. kaum verständlich. „Auch wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse schlecht waren, durften Sie nicht mit einer fremden Kreditkarte losziehen. Wäre es nicht um Lebensmittel für Ihre Kinder gegangen, wäre die Sanktion drastischer ausgefallen“, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. „Sie sind nun vorbestraft, und gleichzeitig müssen Sie den Schaden wieder gutmachen.“ (*Namen geändert) Hoga

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