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Havariert. Helfer der Wasserwacht bargen das kleine Sportboot.

© Wasserwacht

Landeshauptstadt: Fahrgastschiff kollidierte mit Sportboot Bootsunfall auf der Havel ging glimpflich aus

Hermannswerder/Innenstadt - Vier Mann über Bord: Bei einem dramatischen Bootsunfall auf der Havel sind am Samstagvormittag aber alle Beteiligten mit dem Schrecken davongekommen. Auf Höhe der Halbinsel Hermannswerder und Untere Planitz war es zum Zusammenstoß zwischen einem Sportboot und einem Fahrgastschiff gekommen, wie die DRK Wasserwacht Potsdam am Sonntag mitteilte.

Hermannswerder/Innenstadt - Vier Mann über Bord: Bei einem dramatischen Bootsunfall auf der Havel sind am Samstagvormittag aber alle Beteiligten mit dem Schrecken davongekommen. Auf Höhe der Halbinsel Hermannswerder und Untere Planitz war es zum Zusammenstoß zwischen einem Sportboot und einem Fahrgastschiff gekommen, wie die DRK Wasserwacht Potsdam am Sonntag mitteilte.

Das Sportboot vom Typ Ibis mit vier Fahrern hatte demnach einen Maschinenausfall und war kurzfristig manövrierunfähig. Ein entgegenkommendes Fahrgastschiff bemerkte das kleine Boot offenbar nicht und wich nicht von seinem Kurs ab, wie Wasserwachtsprecher Benjamin Oschmann das Geschehen beschreibt. Es kam zur Kollision, bei der alle Besatzungsmitglieder des Sportbootes über Bord gingen. Der Rumpf des Stahlkolosses drückte das kleine Plastikgefährt unter Wasser, sodass es sofort sank. Den vier Schiffbrüchigen gelang es noch, das rettende Ufer zu erreichen. Der Ausflugsdampfer setzte seine Fahrt den Angaben zufolge fort. Mit Unterstützung der Wasserschutzpolizei bargen die Wasserretter das kleine Boot.

Der Unfall erinnert an ein ähnliches Geschehen auf dem Schlänitzsee vor zwei Jahren: Damals verloren zwei von vier Passagieren eines Segelbootes nach dem Zusammenstoß mit einem Gütermotorschiff ihr Leben. Es war das schwerste Bootsunglück in Brandenburg seit Jahren. Erst in der vergangenen Woche ist der Kapitän des Frachters Moca vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden (PNN berichteten). Das Amtsgericht in Brandenburg/Havel sah es als erwiesen an, dass die Besatzung des Segelschiffes Eros seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Laut einem Gutachter wäre das Unglück auch nicht verhindert worden, wenn der Kapitän der Moca ein Notsignal gegeben hätte, als die Eros im toten Winkel knapp 200 Meter vor seinem Schiff verschwand. Vielmehr hätte das kleine Boot nach geltendem Schifffahrtsrecht ausweichen müssen, auf Binnengewässern gelte der Vorrang des Güterverkehrs und es müsse Abstand gehalten werden. Der Eros-Besitzer kündigte an, das Urteil anzufechten. jaha

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