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Landeshauptstadt: Fast-Morddrohung per SMS

Geschwisterpaar angeklagt/ Verfahren eingestellt

Geschwisterpaar angeklagt/ Verfahren eingestellt Von gabriele Hohenstein Der Ursprung der Streitigkeiten liegt schon eine Weile zurück. Weil André R. sich in der Vergangenheit erdreistete, ehrenrührige Äußerungen gegen Jaqueline L. in die Welt zu setzten, brannte die Luft. Zwischen September und November 2002 soll die Situation dann laut Staatsanwaltschaft eskaliert sein. Jetzt mussten sich Jaqueline (19) und Stefan L. (16) wegen Bedrohung vor dem Jugendgericht verantworten. Laut Anklage soll die Potsdamerin ihrem Kontrahenten André R. (20) per Handy folgende Kurznachricht gesandt haben: „Du kannst dir schon mal dein eigenes Grab schaufeln.“ Bruder Stefan soll ihm dann mittels SMS mitgeteilt haben: „Weißt du was? Ich habe nur ein einziges Problem, und das bist du. Aber Probleme sind dazu da, dass man sie aus der Welt schafft.“ Später – so die Staatsanwaltschaft – seien der derart Bedrohte samt einer Bekannten von dem Duo gewarnt worden, bei der Polizei auszusagen, da sie sonst „fertig gemacht“ würden. Aus Angst vor den Folgen soll das Mädchen keine Angaben gemacht haben. „Stimmt“, bestätigt Jaqueline L. lakonisch. „Allerdings verstehe ich nicht, wieso André jetzt mit so einer Kinderkacke ankommt.“ Aus ihrer Sicht sei der Zoff längst beigelegt gewesen. „Er hat mir ein paar aufs Maul gegeben. Ich habe ihm dann die SMS geschickt.“ Mittlerweile, so die Hochschwangere, habe sie mit dem einstigen Kontrahenten keinen Kontakt mehr. Ihr Bruder Stefan zeigt sich nicht so geständnisfreudig. „Ich kann die bewusste Kurznachricht gar nicht geschickt haben, weil die Telefonnummer, die der Staatsanwalt genannt hat, mir überhaupt nicht gehört“, kontert er, räumt allerdings Stress mit seinem früheren guten Freund André R. ein. Der berichtet im Zeugenstand: „Die Nachricht stammt eindeutig von Stefans Mobiltelefon. Er hat mir seine Nummer gegeben. Ich habe sie sofort in mein Handy eingespeichert.“ Außerdem – so der Arbeitslose – schreibe sein einstiger Kumpel immer mit Fehlern. „So war es auch diesmal.“ Richtige Angst habe er nach der Kurzmitteilung nicht verspürt, meint der Kahlgeschorene. „Obwohl es ja fast eine Morddrohung war.“ Eigentlich habe er bei der Polizei nur Strafanzeige erstattet, weil ihm dies nahegelegt worden sei. Die Jugendrichterin stellt das Verfahren gegen Jaqueline L. wegen geringer Schuld ein. Stefan L. wurde kürzlich wegen Körperverletzung zu Sozialstunden und Schadenswiedergutmachung verurteilt. Sein Verfahren wird im Hinblick auf diese Sanktion ebenfalls eingestellt.

gabriele Hohenstein

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