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Aus dem GERICHTSSAAL: Fatale zweite Unterschrift

Rentnerin wegen Wahlfälschung angeklagt

Aus dem GERICHTSSAALRentnerin wegen Wahlfälschung angeklagt Elfriede E. (72, Name geändert) ist sehr aufgebracht. Ohne Punkt und Komma sprudelt sie dem Richter ihre Verteidigungsrede entgegen. Dass sie per Strafbefehl der Wahlfälschung bezichtigt wurde, habe ihre ohnehin labile Gesundheit stark angegriffen. „Ich habe mich bisher immer gesetzestreu verhalten und bin der Meinung, ich habe auch jetzt alles richtig gemacht. Deshalb werde ich die 300 Euro Strafe nicht bezahlen“, erklärt die Rentnerin bestimmt. Elfriede E. soll am 22. Juli vorigen Jahres durch eine zweite Unterschrift die Landesliste der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) unterstützt haben, obwohl sie sich bereits am 12. Mai durch ihren Namenszug für den Einzug der DKP in den Landtag einsetzte und ihr bekannt gewesen sei, dass sie nicht mehrere Unterstützungs-Unterschriften leisten durfte – so die Anklage. Die DKP sei auch ohne ihre zwei Unterschriften nicht in den Landtag gewählt worden, da sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, betont die Potsdamerin. „Wie kam es denn überhaupt zu der zweiten Unterschrift“, bremst der Amtsrichter den Redefluss der älteren Dame. „Da bin ich in Babelsberg angesprochen worden. Ich habe dem Werber allerdings gesagt, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich schon für die DKP unterzeichnet habe und wollte meinen Mann fragen.“ Deshalb bat ich den Wahlhelfer, mich später anzurufen und das Formblatt mit meinem Namen ungültig zu machen, wenn dem so sei. Ich habe ihm dann am Telefon klipp und klar gesagt, dass ich bereits eine Unterschrift geleistet habe. Deshalb bin ich freizusprechen“, fordert die Seniorin vehement. Der damalige DKP-Werber erinnert sich im Zeugenstand: „Die Situation war tatsächlich so, wie es Frau E. hier vor Gericht dargestellt hat. Wieso es dann dazu kam, dass ihre Zweitunterschrift unter die anderen Papiere gekommen ist, weiß ich nicht. Das war eine Nachlässigkeit von uns“, gibt der DKP-Werber unumwunden zu. „Sie hätten sie gar nicht erst ein zweites Mal unterschreiben lassen dürfen“, hält der Vorsitzende dagegen und spricht die Angeklagte frei. „Es fehlt am Vorsatz der Wahlfälschung“, begründet er das Urteil. Elfriede E. vernimmt dies tief befriedigt. Hoga

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