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Aus dem GERICHTSSAAL: Flaschenwurf gegen Taxischeibe

Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücke

Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter beruft sich auf Erinnerungslücke Außer Mord und Totschlag weist das Vorstrafenregister von Roland R. (30, Name geändert) ziemlich alles auf. 15 Eintragungen verliest die Richterin, so unter anderem mehrfache gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Diebstahl, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr, Hausfriedensbruch, Gefangenenmeuterei und gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Wegen Sachbeschädigung sitzt der Anstreicher auch jetzt vor Gericht. Laut Anklage soll er in der Nacht des 29. September 2004 in der Zeppelinstraße die Frontscheibe eines Taxis mit einem Bierglas zertrümmert haben. Dem Taxi-Unternehmen sei dadurch ein Schaden von 837 Euro entstanden. Roland R. – mehrfach inhaftiert – hat nach eigenem Bekunden keine Erinnerung an dieses Ereignis. Er versucht sogar dem Gericht weiszumachen, dass hier eine Verwechslung vorliegen müsse. Der betroffene Taxifahrer ist sich im Zeugenstand allerdings sicher: „Das war der Mann.“ In jener Nacht sei er zu einer Gaststätte in der Zeppelinstraße gerufen worden. Als er eintraf, habe der Angeklagte schon vor der Tür gewartet, ein gefülltes Bierglas in der Hand. „Ich sagte ihm, damit würde ich ihn nicht befördern. Da knallte er wutentbrannt die Beifahrertür zu und feuerte zuerst das Glas, danach noch eine Bierflasche gegen die Frontscheibe meines Fahrzeugs. So etwas ist mir noch nie passiert.“ Die Vorsitzende gibt zu bedenken: „Bloß weil Roland R. jetzt auf der Anklagebank sitzt, muss er noch lange nicht der Werfer sein.“ Der Zeuge lässt sich nicht beirren. „Ich habe ihn schon erkannt, als er das Gerichtsgebäude betreten hat.“ „Kann sein, dass ich es doch war“, räumt der Potsdamer nun ein. „An dem Abend war ich bei einer Geburtstagsfeier und hatte ganz schön viel getrunken.“Alkohol sei ein Problem im Leben seines Probanden, der früher der rechten Szene angehörte, berichtet der Bewährungshelfer. Von dieser Gruppierung habe sich Roland R. inzwischen losgesagt, eine Ich-AG und eine Familie gegründet. Weil dies in den Ohren des Gerichts durchaus positiv klingt, kommt der bis 2007 unter Bewährung Stehende ausnahmsweise mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro davon. Die wird allerdings ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. „Sie hätten heute eigentlich mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen“, so die Vorsitzende abschließend. Hoga

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