zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Folgenschwere Annonce im Stern

Gastwirt erhoffte von 2300-Euro-Anzeige Aufschwung und landete vor Gericht

Aus dem GERICHTSSAALGastwirt erhoffte von 2300-Euro-Anzeige Aufschwung und landete vor Gericht Er sei Gastwirt und kein Betrüger, stellt Holger H. (42, Name geändert) zum Prozessauftakt klar. Der Staatsanwalt glaubt allerdings, der Mann habe am 29. Juli 2003 eine knapp 2300 Euro teure Anzeige im Magazin „Stern“ aufgegeben, ohne sie bezahlen zu können. „Mein Lokal ging schlecht. Von der Werbung habe ich mir einen gewissen Aufschwung erhofft“, gesteht der Gastronom. Schon einmal sei ein Beitrag über seine Gaststätte im Regionalfernsehen erschienen. Eine Berliner Zeitung habe ebenfalls berichtet. Prompt seien die Gäste scharenweise gekommen – leider nur vorübergehend. „Die Werbeleute haben mir versprochen, dass ich die Ausgabe bei der Riesenauflage des Stern doppelt und dreifach wieder hereinbekomme. Und ich solle erst zahlen, wenn ich dazu in der Lage wäre“, behauptet Holger H. Das kann Amtsrichterin Dr. Birgit von Bülow nicht so recht glauben. „So funktioniert Reklame einfach nicht“, gibt sie zu bedenken. „Zudem steht auf der Rechnung, der Betrag sei sofort zu erstatten.“ Holger H. beteuert, dies nicht gelesen zu haben. „Ich habe die Rechnung erst einmal abgelegt.“ Und da schmorte sie, ist bis heute nicht beglichen. Pascal B. (21), selbstständiger Medienberater aus Hessen, erinnert sich im Zeugenstand: „Mein Kollege bot dem Lokal-Inhaber zuerst eine 30-Zeilen-Anzeige mit Foto an, ging dann auf 20 Zeilen hinunter. Ich erzählte dem Herrn etwas über das Magazin Stern, das Gaststätten in der Mark Brandenburg vorstellen wollte.“ Bei dieser Gelegenheit habe er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausgabe mit der betreffenden Werbung regional eingeschränkt erscheinen werde. „Normalerweise wird der entsprechende Betrag für die Anzeige bei Vertragsabschluss fällig“, so der Zeuge. „Da der Herr sagte, er stünde momentan finanziell nicht so gut da, haben wir uns auf Kostenerstattung per Rechnung geeinigt. Keinesfalls habe ich gesagt, er brauche erst zu zahlen, wenn sein Restaurant besser läuft. Da würde ich mich doch ins Knie schießen. Ich arbeite auf Provisionsbasis.“ Er sei selbstverständlich davon ausgegangen, die Rechnung würde vor Erscheinen der Anzeige bezahlt. „Ich hörte bloß den Satz, das bringt''s schon, das kriegt du dreimal wieder rein“, erzählt die Ehefrau des Angeklagten. „Ich fand das nicht richtig, dass die Leute meinen Mann trotz der schlechten Geschäftslage überreden wollten.“ Der Angeklagte sei äußerst blauäugig gewesen. Er müsse allerdings nicht verurteilt werden, befindet die Vorsitzende. Gegen einen Denkzettel von 600 Euro klappt das Gericht die Akte zu. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false