zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch für einen der Angeklagten Überraschende Wende im „Chamäleon-Prozess“

Aus dem GERICHTSSAAL Überraschende Wende im Prozess um den Angriff auf das alternative Jugendzentrum „Chamäleon“ in der Nacht zum 1. Januar 2003: Als die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die Beweisaufnahme schließen möchte, meldet sich der Verteidiger des Angeklagten Michael G.

Aus dem GERICHTSSAAL Überraschende Wende im Prozess um den Angriff auf das alternative Jugendzentrum „Chamäleon“ in der Nacht zum 1. Januar 2003: Als die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die Beweisaufnahme schließen möchte, meldet sich der Verteidiger des Angeklagten Michael G. (21) zu Wort. Sein Mandant wolle eine Erklärung abgeben, betont der Rechtsbeistand des Kahlgeschorenen, der am ersten Verhandlungstag – wie die beiden Mitangeklagten – sämtliche Tatvorwürfe bestritten hatte. „Ich habe nach der Verhandlung mit meinem Bruder telefoniert. Der hat mir gesagt, dass ich es doch war“, nuschelt der arbeitslose Kanalbauer. „Es“, das ist der Faustschlag ins Gesicht eines Hiphoppers in der Silvesternacht 2002, der mit Freunden den Jahreswechsel auf dem Alten Markt feiern wollte und in der Gutenbergstraße von offensichtlich Rechtsgerichteten angegriffen wurde. Dieselben Personen sollen wenig später an der Verwüstung des „Chamäleon“ beteiligt gewesen sein (PNN berichteten). Ein Zeuge hatte Michael S. am vergangenen Mittwoch als denjenigen wiedererkannt, der seinem Bekannten die Lippe blutig schlug, ein anderer Zeuge war allerdings der Meinung, der Mitangeklagte Danny L.(26) von Statur und Barttracht seinem Kumpan sehr ähnlich – habe dem Jugendlichen den Hieb versetzt. Der Staatsanwalt besteht darauf, den an der Ostsee lebenden Bruder von Michael G. zu hören. Das plötzliche Geständnis des Angeklagten reicht ihm nicht. Dessen Verteidiger verweist darauf, der junge Mann werde im Zeugenstand von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch der Rechtsbeistand von Danny L. ist dafür, den Bruder zu laden, da er seinen Mandanten entlasten könne. Das Schöffengericht vertagt den Prozess auf den 13. Juni. Matthias Schöneburg, Verteidiger des dritten Angeklagten Torsten S. beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten noch heute zu beenden. Der 21-Jährige war von keinem der 30 gehörten Zeugen beim Sturm auf das Jugendzentrum gesehen worden. Torsten S. selbst beteuerte am ersten Verhandlungstag, in einem Partykeller in der Gutenbergstraße Silvester gefeiert, das neue Jahr um 24 Uhr auf der Straße begrüßt zu haben. In der allgemeinen Aufregung um die Zerstörung des Vereinshauses sei er von der Polizei mitgenommen worden. Nachdem das Gericht diesem Antrag stattgibt, plädiert der Staatsanwalt darauf, Torsten S. freizusprechen. Zwar sei er in der Menschenmenge gewesen, aus der heraus später die Ausschreitungen gegen das „Chamäleon“ erfolgten, ein Tatbeitrag sei ihm allerdings nicht nachzuweisen. Anders sähe es bei den beiden Mitangeklagten aus, die die Bewohner des alternativen Zentrums in jener Nacht in Angst und Schrecken versetzt hätten. Der Urteilsspruch des Jugendschöffengericht: Freispruch für Torsten S. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false