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Landeshauptstadt: Freispruch für Uwe Fenner

Der Potsdamer Unternehmensberater Uwe Fenner ist vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 61-Jährigen vorgeworfen, den vom Land mit 1,4 Millionen Euro geförderten Firmensitz „Ulmenhof“ seiner einstigen Potsdamer Midat AG entgegen Auflagen der Landesinvestitionsbank (ILB) an Dritte vermietet zu haben.

Der Potsdamer Unternehmensberater Uwe Fenner ist vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 61-Jährigen vorgeworfen, den vom Land mit 1,4 Millionen Euro geförderten Firmensitz „Ulmenhof“ seiner einstigen Potsdamer Midat AG entgegen Auflagen der Landesinvestitionsbank (ILB) an Dritte vermietet zu haben. Außerdem habe er geförderte Teile des Gebäudes privat genutzt. Fenner hatte im Prozess beides bestritten. Er habe lediglich seminarähnliche Event-Veranstaltungen organisiert, weil er die durch den Zusammenbruch des Neuen Marktes ins Trudeln geratene Midat retten wollte. Die ILB sei darüber informiert gewesen, es habe Gespräche und einen Schriftwechsel gegeben. Laut Richter Oliver Kramm habe die ILB Fenner zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Räume des Ulmenhofes entgegen der Nutzungsbeschränkung strafbar sei. Im Förderbescheid von 1997, der vor der Verschärfung des Subventions-Strafrechts 1998 ergangen sei, finde sich kein Hinweis darauf. Auch später habe die ILB Fenner nicht auf die neue Gesetzeslage hingewiesen. Deshalb gelte das so genannte Rückwirkungsverbot, wonach eine Tat nur bestraft werden könne, wenn zum Zeitpunkt ihrer Begehung die Strafbarkeit feststand. Strafbarkeit scheide auch aus, weil durch das Verhalten der ILB das 1997 ausgesprochene Vermietungsverbot „nicht mehr zwingend bestanden“ habe, so Kramm. Denn es habe wegen der kritischen Lage der Midat „umfangreiche Gespräche über das gegeben, was möglich ist“, so Seminare und seminarähnliche Events. Insofern hätten Vorgaben bestanden, aber „keine unbedingte Verwendungsbeschränkung“. Deshalb komme es auch nicht darauf an, ob das Wort „Miete“ in Verträgen gestanden habe. Im übrigen setze Vermietung „Alleinherrschaft“ über einen Gegenstand voraus. Davon könne bei den von Fenner für Dritte veranstalteten Events keine Rede sein. Beobachter werten das Urteil als Schlappe für Staatsanwaltschaft und ILB. Letztere hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. Fenner selbst äußerte seine Genugtuung. Durch ILB und Staatsanwaltschaft sei seine Existenz vernichtet worden. Er werde jetzt einen neuen beruflichen Anlauf unternehmen. Ob die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe beantragt hatte, in Revision geht, ist unklar.

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