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Aus dem GERICHTSSAAL: Freizügige Nadine zum Nulltarif?

Internet-Nutzer: Kein Hinweis auf kostenintensive 0190-er Service-Nummer

Aus dem GERICHTSSAALInternet-Nutzer: Kein Hinweis auf kostenintensive 0190-er Service-Nummer Heute sei er schlauer, bekennt Ronny R.* (23) im Zeugenstand. Damals – im Jahr 2001 – sei er noch ein Neuling in Internet-Fragen gewesen. Diese Blauäugigkeit habe sich mit knapp 2000 Mark in seiner Telefonrechnung widergespiegelt. Der Kaufmann besuchte die „freizügige Nadine“ im Netz – ohne zu beachten, dass dieser Spaß seinen Preis hat. Dauerte die erste Stippvisite nur 30 Minuten, dehnte Ronny R. in der Folge seine Internet-Kontakte bis zu viereinhalb Stunden aus. „Ich hatte keine Ahnung, dass ich dafür etwas bezahlen muss“, beteuert der sich geprellt Fühlende. Auf der entsprechenden Homepage habe sich kein Hinweis darauf gefunden, dass er sich über eine kostenintensive 0190-er Service-Nummer zu Nadine klicken würde. „Sobald die Verbindung hergestellt war, wurde auch Geld fällig“, stellt Karsten K. (34) auf der Anklagebank klar. „Und zwar 3,63 Mark pro Minute. Darauf wurde in dem Programm ausdrücklich hingewiesen.“ Obwohl u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, fortgesetzten Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Beleidigung, Sachbeschädigung, unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, möchte er kein Betrüger sein. Doch genau das legt ihm die Staatsanwaltschaft mit der neuesten Anklage zur Last. „Tausende von Nutzern haben sich meine Webseite angeschaut, ohne solche horrenden Kosten zu verursachen. Außerdem wurde die Verbindung automatisch nach jeweils einer Stunde getrennt“, wehrt sich der Angeklagte. Wollte man sie erneut aufbauen, kam man an der entsprechenden Altersfreigabe und dem Kostenhinweis einfach nicht vorbei.“ Der Geschädigte müsse das dann jedesmal übersehen haben. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft verliest noch eine zweite Anklage gegen den Potsdamer. Am 25. März 2004 wurde Karsten K. in der Gutenbergstraße von der Polizei kontrolliert. Die Beamten fanden bei ihm einen Schlagring, dessen Mitführen in der Öffentlichkeit verboten ist. „Den hatte ich schon fast vergessen. Ich habe ihn vor Jahren in einem ausländischen Kramladen gekauft“, so der Kraftfahrer. Das kostet ihn 1000 Euro Strafe. Da ihm der Internet-Betrug nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist, wird dieses Verfahren eingestellt. (*Name geändert) Hoga

Hoga

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