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Landeshauptstadt: Gänse und Hühner getrennt

Keine Stallpflicht: Neue Auflagen zur Geflügelhaltung

Im Potsdamer Stadtgebiet ist die Stallpflicht seit gestern aufgehoben. Hühner, Enten, Gänse und Co. dürfen wieder ins Freie – allerdings nur unter Auflagen. Denn während die Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe bundesweit nach wie vor gilt, hat das Veterinäramt für die Landeshauptstadt die Ausnahme beschlossen,weil diese nicht zu den Risikogebieten für Vogelgrippe gehört.

Dennoch müssen alle Tierhalter beim Amtstierarzt unter Tel.: (0331) 289 18 16 anmelden, wenn sie ihre Vögel wieder im Freien halten wollen. Zudem müssen sie auf eigene Kosten alle Tiere einmal im Monat auf das Influenza-A-Virus untersuchen lassen. Halter mit Beständen über 100 Tiere müssen zudem stichprobenartig ihren Vögeln Blut entnehmen lassen, um sie im Landeslabor Brandenburg auf den Grippe-Erreger testen zu lassen. Auch müssen Enten und Gänse künftig räumlich getrennt von Hühnern und anderen Vögeln gehalten werden. Unbefugte dürfen die Ställe und Gehege weiterhin nicht betreten. Auch müssen Mitarbeiter sich und ihre Fahrzeuge nach dem Stallkontakt desinfizieren. Nach wie vor müssen die Vögel so gefüttert werden, dass dabei kein Kontakt zu Wildvögeln entstehen kann. Verstößt ein Geflügelhalter gegen die Auflagen, muss er mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro rechnen. just

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