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Die Polizei ist bereits am Nachmittag auf dem Bassinplatz präsent.

© S. Engelbrecht

Amtsgericht Potsdam: Geldstrafe für Pogida-Gegner

Beim zweiten Pogida-Marsch im Januar warf ein 25-jähriger Gegendemonstrant einen Böller und wehrte sich gewaltsam gegen eine Durchsuchung durch Polizeibeamte. Jetzt muss der Pogida-Gegner eine Geldstrafe zahlen.

Innenstadt - Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist am gestrigen Mittwoch ein 25-jähriger Potsdamer vom Amtsgericht Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich beim zweiten Pogida-Marsch am 20. Januar gewaltsam gegen eine Durchsuchung gewehrt zu haben. Weil er in der Charlottenstraße auf Höhe des Luisenplatzes zuvor einen Böller geworfen hatte, war er von den Polizeibeamten zur Angabe seiner Personalien aufgefordert worden. Jetzt muss der Pogida-Gegner 20 Tagessätze zu je 15 Euro – also insgesamt 300 Euro – sowie die Gerichtskosten zahlen.

Keine Beweisaufnahme

Zu einer richtigen Hauptverhandlung inklusive einer Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung war es bei dem Termin vor Gericht aber gar nicht gekommen. Denn der Angeklagte hatte sich mit Richterin Christine Rühl und dem beteiligten Staatsanwalt auf einen Strafbefehl über die genannte Summe geeinigt. Zwei Polizisten, die für eine Zeugenaussage extra zum Gericht gekommen waren, wurden deshalb nicht mehr gehört.

Am Rande des Prozesses sagte der Pogida-Gegner gegenüber den PNN, dass er zeitweilig überlegt habe, auch die Polizisten anzuzeigen, gegen die er Widerstand geleistet hatte. Denn bei der Aktion hätten ihn die Beamten rabiat angefasst. Dabei habe er Hämatome und Schwellungen erlitten, sagte er und zeigte den PNN ein entsprechendes Arztattest. Weil er aber fürchtete, dass ihm vor Gericht weniger geglaubt würde als den Polizeibeamten, „ersparte ich mir den Stress“, sagte er.

Zudem habe sich der Vorfall weit nach Ende der Pogida-Demonstration ereignet, gegen die er zuvor demonstriert hatte. Den nach seinen Angaben kleinen, „normalen D-Böller“ habe er auch nicht auf Personen, sondern auf die Straße geworfen. Ob sich der Vorfall tatsächlich so ereignete, konnten am gestrigen Mittwochnachmittag weder die Pressestelle des Amtsgerichts noch die der Staatsanwaltschaft sagen.

Weitere Prozesse im Zusammenhang mit Pogida-Demos und Gegendemos

In näherer Zukunft dürften Potsdam noch weitere Prozesse bevorstehen, die im Zusammenhang mit den Pogida-Märschen in den vergangenen Monaten und den Gegenprotesten stehen. Nach einer Blockade des sechsten Pogida-Marsches in Babelsberg Mitte Februar und mehrfacher Ausschreitungen von Pogida-Gegnern hatte die Polizei zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Schon vor einem Monat war wie berichtet ein Sympathisant und Teilnehmer einer Pogida-Demo verurteilt worden, weil er eine Abwandlung des Hitlergrußes gezeigt hatte. 

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