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Aus dem GERICHTSSAAL: Gemeinsames Bausparkonto geplündert Einlenken nach Einspruch gegen Strafbefehl

Am 19. November 2008 erhielt Ulli U.

Am 19. November 2008 erhielt Ulli U.* (50) wegen Urkundenfälschung und Betruges einen Strafbefehl über 1200 Euro. Dagegen legte der Hausmeister Einspruch ein. So kam es gestern zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Doch Ulli U. schwieg zu den Vorwürfen, sehr zum Ärger seiner von ihm geprellten und als Zeugin geladenen Ex-Ehefrau. Als die Beziehung des Paares noch in Ordnung war, schloss es einen Bausparvertrag. Am 9. März 2007 soll der in einer bekannten Bäckerei Angestellte die Unterschrift seiner inzwischen von ihm geschiedenen Gattin gefälscht haben, um sich das Guthaben von 15 700 Euro anzueignen. Die Bank in Hamburg sah das Signum auf der per Fax übermittelten Kündigung des Bausparvertrages als echt an, veranlasste die Auszahlung der Summe an den bereits wegen zweifachen Diebstahls vorbestraften Ulli U.

„Das ist nicht meine Unterschrift“, bekräftigte Ulrike U.* (46) im Zeugenstand. Sie sei völlig perplex gewesen, als sie im Februar 2007 die Mitteilung der Bausparkasse erhalten habe, dass ihr Guthaben gekündigt sei. „Ich habe angerufen, da sagte man mir, da unsere beiden Unterschriften auf der Kündigung standen, sei die Auszahlung an meinen ehemaligen Mann erfolgt.“ Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Schriftgutachten brachte keinen Aufschluss über die Echtheit der Unterschrift von Ulrike U. Eine Expertise ist nur nach Vorlage des Originalformulars möglich. Ulli U. soll die Vertragskündigung gefaxt, sein Arbeitgeber das Original später in den Briefkasten geworfen haben. Das Fax wurde bei der Krediteinrichtung sofort eingescannt, der Vorgang dann elektronisch weiterbearbeitet. Der Originalbrief kam nie an.

„Ich bin nicht von einer Straftat ausgegangen. So etwas ist mir in den 27 Jahren meiner Tätigkeit noch nicht vorgekommen“, beteuerte Rosemarie R.* (48), Kreditsachbearbeiterin bei besagter Bausparkasse. „Ich habe die Unterschrift auf dem Bausparvertrag mit der auf dem Fax verglichen. Sie stimmten überein. Da habe ich die Auszahlung veranlasst.“

„Ich habe das Fax von meinem Büro abgeschickt. Ulli U. sagte mir, es sei ganz dringend. Am nächsten Morgen habe ich das Original eingetütet und in den Briefkasten an der Kirche in Bornim gesteckt“, versicherte der Arbeitgeber des Angeklagten. So viel Entgegenkommen wunderte Amtsrichterin Kerstin Nitsche. Gleichzeitig riet sie dem Angeklagten, in sich zu gehen. Der war plötzlich bereit, seinen Einspruch auf die Höhe des Strafbefehls zu beschränken. So lautete das Urteil „nur“ noch auf 1000 Euro Geldstrafe. (*Namen geändert.) Hoga

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