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Für den Erhalt der Kleingartenanlage Angergrund hatte es 2018 auch Demonstrationen gegeben.

© Sebastian Gabsch

Gerichtsstreit um Potsdamer Angergrund-Sparte: Gutachter soll Schadensersatz prüfen

Im Streit zwischen der Tamax und dem Kleingartenverband hat das Gericht jetzt einen Gutachter bestellt. Dieser soll eine mögliche Nutzungsentschädigung ermitteln.

Noch keine Entscheidung zur einstigen Gartensparte Angergrund: Im Rechtsstreit zwischen der Investorenfirma Tamax und dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) hat das Landgericht noch kein Urteil gefällt - sondern ein Beweisbeschluss zur Höhe einer möglichen Nutzungsentschädigung. Das sagte ein Gerichtssprecher jetzt auf PNN-Anfrage. „Hiermit wird ein Sachverständiger beauftragt.“

Wie berichtet geht es um eine Schadensersatzklage der Tamax gegen den VGS, der für etliche Sparten in Potsdam als Pächter oder Zwischenpächter auftritt - ehemals auch für die frühere Sparte Angergrund in Babelsberg. So stellte sich der VGS lange Jahre als Rechtsnachfolger des Ex-DDR-Kleingartenverbands dar und somit berechtigter Pächter der genannten Sparte. Das stellte sich nach Rechtsstreitigkeiten als falsch heraus. Dies hatte etwa dazu geführt, dass die Tamax den Angergrund nach Kauf des Grundstücks räumen lassen konnte. Zugleich argumentiert die Tamax, ihr seien so Pachtzahlungen entgangen – weswegen man vom VGS eine Entschädigung in Höhe von 330.000 Euro will.
 

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