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Landeshauptstadt: Gespräche, Prozesse, Zäune, Abbruchpläne

Am Griebnitzsee wird weiter um das Ufer gerungen

Am Griebnitzsee wird weiter um das Ufer gerungen Im Streit um die Ufergrundstücke am Griebnitzsee setzt die Stadtverwaltung zunehmend auf eine Doppelstrategie: verhandeln und klagen. Wie Finanzbeigeordneter Burkhard Exner den PNN gestern Abend auf Anfrage bestätigte, ist es gestern zu einem dreistündigen Gespräch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Bundesagentur für Immobilienangelegenheiten (Bima) und Anwohnern gekommen. Während ein Vertreter der Anwohner danach erklärte, es gäbe „wenig zu vermelden“, sprach Exner davon, man sei „Schritte aufeinander zu gegangen“. Wie Exner betonte, verfolge die Stadt weiter den Plan, am Griebnitzsee einen Uferpark zu errichten. Wichtigstes Ziel sei dabei zuallererst, den öffentlichen Uferweg und die Betretungsrechte zu sichern. Im Rahmen des B-Planverfahrens soll schon ab Mai eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfinden. Zugleich hat die Stadt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus eingelegt. Das Gericht hatte am 24. Januar entschieden, dass Potsdam „keinen einklagbaren Anspruch auf den Erwerb“ der ehemaligen Mauergrundstücke habe und einstweilige Verfügungen gegen den Verkauf der Grundstücke an private Nutzer durch die Bima aufgehoben. Nunmehr muss das Oberlandesgericht in Frankfurt/Oder entscheiden, ob die Stadt doch kaufen und den geplanten Uferpark gestalten kann. Dass Potsdam nunmehr ausgerechnet gegen jene Behörde klagt, die die Stadt derzeit bei den Verhandlungen mit den Erwerbswilligen unterstützt, ist für Exner kein Problem. Die Vertreter der Bima hätten „Verständnis für unsere Vorgehensweise“ geäußert. Schließlich gehe es darum, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Alles andere wäre „unprofessionell“. Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar. Fest steht aber, dass am 11. März vor dem Landgericht Potsdam gleich rund ein Dutzend einstweilige Verfügungen, die die Potsdam vor dem Amtsgericht erwirkt hatte, zur Verhandlung stehen. Die Stadt hatte mit den Verfügungen erreicht, dass in die Grundbücher jener Grundstücke am See, die bereit verkauft wurden, Eigentumsvormerkungen der Stadt eingetragen wurden. Dadurch konnten auch Grundstücksverkäufe der Bima an mehrere Uferanwohner nicht vollzogen werden. Die Anlieger wollen dies nun rückgängig machen. Gelingt es, geraten die Grundstücke endgültig in Privatbesitz. Unterdessen versuchen Eigentümer erste bauliche Maßnahmen im Uferbereich durchzusetzen. Der Stadt liegen zwei Anträge auf Errichtung von Zäunen vor. Die Metallzäune sollen laut den Plänen etwa 80 Zentimeter hoch sein und mit Türen versehen werden. Ein Anwohner hat zudem den Abbruch der Betonplatten des früheren Kolonnenwegs der DDR-Grenztruppen beantragt. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Berliner Rechtsanwalt Christoph J. Partsch, der mehrerer Uferanlieger vertritt, im September 2004 selbst Antrag auf den Erwerb zweier Ufergrundstücke erhoben, darunter den Bereich unterhalb der Friedrich-Naumann-Stiftung. Partsch sagte den PNN: „Die Grundstücke sind noch zu haben. Diese Gelegenheit möchte ich nutzen.“ Wie Kirstin Balke, Sprecherin der Stiftung den PNN sagte, gäbe es jedoch „eine notarielle Vereinbarung mit den Alteigentümern, wonach wir im Falle einer Rückübertragung an diese ein Vorkaufsrecht haben“. Sollte die Stadt das Grundstück erwerben, „wäre das auch akzeptabel – für uns steht der öffentliche Zugang im Vordergrund“. Schon jetzt führen öffentliche Wege über das Gelände.

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