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Landeshauptstadt: Griebnitzsee: B-Plan bis Mai

Verordnete beschließen über Auslegung / Stadt will weitere Flächen kaufen

Babelsberg – In die Auseinandersetzung um den Uferbereich des Griebnitzsees in Babelsberg kommt neue Bewegung: Wie Finanzbeigeordnete Burkhard Exner den PNN sagte, wird der B-Planentwurf für diesen Bereich in diesem Monat fertig gestellt und der Auslegungsbeschluss Thema der Mai-Stadtverordnetenversammlung sein. Ziel des B-Planes sei, den öffentlichen Uferweg planungsrechtlich abzusichern, auf den städtischen Flächen eine parkartige Gestaltung zu ermöglichen und einen Interessensausgleich mit den Anliegern herzustellen. So solle es möglich sein, unter anderem Bootsstege und Bootshäuser „in verträglicher Dichte zu errichten, wenn es dafür einen historischen Bezug gibt“, so Exner.

Für den Finanzbeigeordneten ist der B-Plan Nr. 8 Griebnitzsee der entscheidende Schritt zur Lösung des seit Jahren schwelenden Streits um die Uferregion. Ursprünglich wollte die Stadt das gesamte Areal einer öffentlichen Nutzung zuführen. Doch der Plan für einen großen Uferpark ist nicht mehr umsetzbar, da der Bund, der den früheren DDR-Grenzstreifen verwaltet, mittlerweile zwölf Grundstücke mit einer Größe von 11 000 Quadratmeter nach den Regeln des Mauergrundstücksgesetzes an ehemalige Besitzer oder Erwerber von Grundstücken rückveräußert hat. Juristische Bemühungen, die Veräußerungen rückgängig zu machen, schlugen fehl. Zudem befinden sich 27 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 26 000 Quadratmetern ohnehin in privater Hand.

Andererseits konnte die Stadt – unter anderem durch eine Veränderungssperre, die mittlerweile sogar bis auf die Wasserfläche ausgedehnt wurde – verhindern, dass Grundstücksbesitzer den seit der Wende öffentlich genutzten früheren DDR-Grenzerweg dicht machen oder Bauten errichten. Zudem, so Exner, gelte im Uferbereich das Naturschutzrecht, da es sich bei dem Gelände um freie Fläche handele. Dies schließe ein Betretungsrecht für die Bevölkerung ein.

Der B-Plan soll es auch ermöglichen, einen Kompromissvorschlag aus dem vergangenen Jahr weiter umzusetzen. Damals hatten 18 Anlieger angeboten, den öffentlichen Weg auf eigene Kosten nahe an das Seeufer zu verlegen. Dadurch würde sich zum einen die privat nutzbare Fläche der Grundstücke zum Teil erheblich vergrößern, andererseits würde die öffentliche Nutzbarkeit sicher gestellt. Bislang haben erst zwei der Anlieger mit den entsprechenden Arbeit begonnen, die auch die Wiederherstellung der alten Geländestruktur und eine Grundstücksbegrenzung vorsehen.

Wie Exner sagte, rechne er damit, dass im kommenden Winter weitere Anlieger diese Möglichkeit nutzen werden. Teil des Kompromisses ist nämlich, dass die Arbeiten jeweils bis Ende April abgeschlossen sein müssen, damit die öffentliche Nutzung des Weges nicht beeinträchtigt wird.

Wie der Beigeordnete weiter erklärte, bemühe sich die Stadt darum, „nach Möglichkeit alle noch frei verfügbaren Flächen“ am Seeufer zu erwerben. Allerdings sei die Stadt nicht bereit, die vom Bund bislang geforderten 115 Euro je Quadratmeter zu bezahlen. Exner hofft „auf ein Einlenken des Bundes“, da die Nutzung der Flächen als öffentliche Grünfläche ein „wertbildender Fakt“ sei. Der Bund verwaltet derzeit noch 62 000 Quadratmeter Fläche, der Stadt selbst gehören rund 13 000 Quadratmeter.

Exner rechnet damit, dass der B-Planentwurf nach der Behandlung in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung noch vor der Sommerpause öffentlich ausgelegt werden kann. Unter Berücksichtigung der komplizierten eigentumsrechtlichen Lage am Ufer des Griebnitzsees und der juristischen Umstände sei das Planwerk ein „fairer Kompromiss“.

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