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Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Kompromiss in Sicht

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur öffentlichen Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Uferregion

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur öffentlichen Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Uferregion Von Günter Schenke Babelsberg - Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Uferzone am Griebnitzsee ist das Ziel des Bebauungsplanes Nummer 8, zu dem am Dienstagabend ein „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ im Haus 1 des Universitätskomplexes am Griebnitzsee stattfand. Bis zum 10. Juni liegt der Vorentwurf des Planes noch in der Stadtverwaltung aus. Der Fachbereichsleiter für Stadtplanung und Bauordnung Andreas Goetzmann erklärte der mit zirka 90 Teilnehmern gut besuchten Versammlung, dass es in dieser frühen Phase der Planung darum gehe, Alternativen aufzuzeigen, die möglichst alle Interessen berücksichtigen. Das öffentliche Anliegen und das der Grundstücksbesitzer müssten möglichst in Einklang gebracht werden. So gebe es bei der Nutzung des Ufers durch die Anlieger durchaus „Spielräume“. So könnten im Rahmen der Wiederherstellung der historischen Gestaltung alte „Zubehöranlagen“ wieder entstehen. Eine „Aneinanderballung privater Ufernutzungen“ dürfe es aber nicht geben und dort, wo der Bebauungsplan eine Grünfläche ausweise, sei kein Bootshaus möglich. Dem Bebauungsplan sind drei Kartendarstellungen beigefügt, die den etwa zwei Kilometer langen Uferstreifen von der Allee nach Glienicke bis zur Stubenrauchstraße darstellen. Die Karten sind praktisch eine Bestandsaufnahme des heutigen Zustandes. „Der dargestellte Verlauf des Uferweges ist aus dem Blickwinkel der Stadt nicht bindend“, sagte Goetzmann und präsentierte einen neuen Plan, in dem der Verlauf des Weges zum Ufer hin verlagert ist. Die Grundstücke erhielten so mehr Raum zum Wasser hin und die Uferzone bliebe trotzdem öffentlich zugänglich und erlebbar. Zum Beispiel steigt der heutige Weg zwischen Virchowstraße 41 und 43 ziemlich steil an und würde künftig flach in Wassernähe entlang führen. Ob eine solche Wassernähe mit dem brandenburgischen Naturschutzgesetz vereinbar ist, blieb zunächst offen. Die Anlieger jedenfalls, welche die Uferzone auf eigene Kosten gestalten wollen, scheinen mit dem Kompromiss überwiegend einverstanden zu sein. „Das hätte die Stadt schon vor zwei Jahren haben können“, war zu hören. Bekanntlich war der schon 1991 angedachten und jetzt wieder aufgenommenen Planung eine heftige Auseinandersetzung zwischen Grundstückseigentümern und Stadtverwaltung vorangegangen. Der seit dem Fall der Mauer zugängliche Uferweg war von Anliegern zum Teil aufgerissen und unzugänglich gemacht worden. Im Gegenzug ließ der Oberbürgermeister Planierfahrzeuge anrollen, die alles wieder glätteten. Es gab und gibt gerichtliche Auseinandersetzungen und die Stadtverordnetenversammlung beschloss eine Veränderungssperre, die derzeit noch gilt.

Günter Schenke

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