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Landeshauptstadt: Härtefallregel für Gebühren bei Reinigung Finanzausschuss: Neue

Satzung mit Grundgebühr

Satzung mit Grundgebühr Potsdam könnte bald eine geänderte Straßenreinigungsgebührensatzung bekommen. Für die Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung im Juni machte der Finanzausschuss am Mittwochabend den Weg frei. Nachdem es in den vergangenen Monaten harsche Kritik an der geplanten neuen Gebühren-Berechnungsgrundlage – Quadratwurzel aus der Grundstücksgröße – gegeben hatte, wird es jedoch ein Zurück zum alten System, bei dem die Grundstücksmeter an der zu reinigenden Straße als Berechnungsgrundlage dienten, nicht geben. Die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit, Marina Kluge, verwies darauf, dass es bei diesem System Probleme mit der Datenerfassung gebe. Die sei auch der Grund, weshalb bisher nur lückenhaft Gebühren erhoben wurden. Kluge sprach von bis zu 40 Prozent Einnahmeverlusten, weil viele Grundstücksbesitzer erst gar keinen Gebührenbescheid erhielten. Mit dem Quadratwurzelsystem sollen nun alle Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden. Allerdings wurden aufgrund der Diskussion der letzten Wochen Veränderungen vorgenommen. So soll nunmehr eine Grundpauschale je Grundstück eingeführt werden. Sie soll bei der Straßenreinigung 17,63 Euro und für den Winterdienst 11,67 Euro betragen. Dadurch vermindern sich die variablen Gebühren in den einzelnen Reinigungsklassen etwas. Auch soll eine Härtefallregelung als Gebührenparagraf aufgenommen werden. Zudem können Grundstücksbesitzer die Gebühren senken, wenn sie anhand des Grundbucheintrags nachweisen können, dass ein Teil ihres Grundstücks nur Wiese oder Acker ist. Die Stadt ist verpflichtet, 75 Prozent der Reinigungskosten umzulegen. Die Verwaltung erhofft sich dadurch Einnahmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro. M. Erbach

M. Erbach

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