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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich dachte, das wäre Nutzhanf!“ Handel nicht zu belegen,

aber verbotener Besitz

Aus dem GERICHTSSAALaber verbotener Besitz Rosalinde R. (43, Name geändert) führt ein etwas unkonventionelles Leben. Ohne Lehrabschluss verdingte sich die gebürtige Münchnerin bislang als Erntehelferin, Marktfrau, Küchenhilfe oder Taxifahrerin, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit Rauschgifthandel – wie es ihr der Staatsanwalt vorwirft – hat sie allerdings nichts am Hut, betont ihr Verteidiger während der Verhandlung vor dem Schöffengericht. Rosalinde R. will selbst nichts zu dem Vorwurf sagen. Der Anwalt verliest eine vorbereitete und mit seiner Mandantin abgestimmte Erklärung. Derzufolge wuchsen in dem Hof des Hauses, in dem Rosalinde R. ein Zimmer bewohnt, seit mehreren Jahren Cannabispflanzen, was der Polizei bekannt gewesen sei. Seine Mandantin wäre der Ansicht gewesen, es handle sich hierbei um Nutzhanf, dessen Samen frei verkäuflich seien. Nichts Böses ahnend habe sie im vorigen Herbst für einen Bekannten mehrere Tütchen mit getrockneten Substanzen aufbewahrt, aus denen sich der Mann Tee gebraut oder deren Heilwirkung er für schmerzlindernde Umschläge genutzt habe. „Wir wussten, dass sich auf dem Grundstück ein Cannabispflanzenfeld befindet“, berichtet der Polizeibeamte Heiko H. (34) im Zeugenstand. „Es war kein Wildwuchs, sondern zweifelsfrei angelegt worden.“ Am 1. Oktober vorigen Jahres hätten Beamte der Landeseinsatzeinheit (LESE) die Pflanzen auf Beschluss des Amtsgerichts vernichtet. Er und eine Kollegin seien mit der Durchsuchung des in unmittelbarer Nähe stehenden Wohnhauses beschäftigt gewesen. „Ich war im Zimmer der Angeklagten“, erinnert sich Jeanette H. (27). Die Polizeikommissarin fand hier neun Plastiktüten sowie eine Blechdose mit Cannabis – insgesamt 860 Gramm. „Einige Tüten mit getrockneten Hanfblättern lagen in einem Koffer, andere im Regal, im Kleiderschrank und im Blumentopf. Man konnte sie nicht sofort sehen, wenn man das Zimmer betritt. Ich hätte sie aber anders versteckt“, meint die Zeugin. „Man kann der Angeklagten nicht widerlegen, dass sie das Haschisch wirklich für einen Freund aufbewahrte“, resümiert die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Allerdings falle ihr dieser Liebesdienst jetzt auf die Füße. Ihr Antrag: 1170 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Schöffengericht urteilt mit 900 Euro geringfügig milder. Da es sich lediglich um Cannabis handelte, das zudem nicht in Umlauf gelangte, könne man von einem minder schweren Fall ausgehen, so die Vorsitzende. Hoga

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