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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich sollte aus dem Fenster springen!“

Gericht: Bewährung für brutale Schläger, da sie sich in der Ausbildung befinden

„Es kann nicht sein, dass man in Potsdam abends von Leuten zusammengeschlagen wird, denen Gewalt offenbar Spaß macht. Man muss Angst haben, dass die Angeklagten demnächst aus Frust jemanden töten“, resümiert der Staatsanwalt. Trotz der „überaus aggressiven und menschenverachtenden Taten“ plädiert er dennoch auf Bewährung für die zwei vielfach Vorbestraften. Schließlich befänden sie sich derzeit in einer Ausbildung. Das Schöffengericht folgte dieser Argumentation und verurteilte Christoph C.* (19) und Martin M.* (20) wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Raubes jeweils zu Jugendstrafen von 24 Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. (In diese Sanktion werden zwei vorher ergangene Urteile gegen die Potsdamer einbezogen.) Christoph C. muss überdies sein begonnenes Anti-Aggressionstraining weiterführen, Martin M. hat 40 Sozialstunden zu leisten.

Die Angeklagten sollen am Abend des 14. Januar 2006 an der Straßenbahnhaltestelle Am Hirtengraben aus ihrer Clique heraus einen Jugendlichen einer anderen Gruppe mit der Faust ins Gesicht geschlagen, den bewusstlos am Boden Liegenden anschließend gegen den Kopf getreten haben. Christoph C. und Martin M. berufen sich auf vorher genossenen Alkohol, behaupten, sich von dem späteren Opfer provoziert gefühlt zu haben. „Ich glaube nicht, dass ich etwas Schlimmes gesagt habe“, beteuert der 17-Jährige, der laut eigener Aussage ebenfalls ziemlich angetrunken war. Zwei seiner Freunde berichten im Zeugenstand, der Schüler habe „etwas gebrubbelt“, was von den Gegnern offensichtlich „falsch verstanden wurde und zur Aggressivität angeregt“ habe.

Kam dieses Angriffsopfer noch relativ glimpflich davon, erging es Paul P.* (20) schon schlechter. Fotos in der Gerichtsakte dokumentieren zahlreiche Blessuren, die er am 18. April davontrug. „Paul hat mein Handy geklaut und 233 Euro damit vertelefoniert“, erzählt Christoph C. Das habe ihn gewurmt. Am Abend jenes Frühlingstages sei er mit etwa zehn Leuten in der Wohnung des Diebes Am Schlaatz aufgetaucht. Dort habe er ihm „ein paar Dinger eingeschenkt“. Paul P. habe das Handy zwar sofort herausgegeben, dennoch sei er laut Anklage rund zwei Stunden lang von den Eindringlingen misshandelt worden. Anschließend hätten sie ihm diverse Elektronikartikel, Bekleidung sowie die Geldbörse samt Ausweis und EC-Karte entwendet. „Ein Vermummter hielt mir eine Waffe an den Kopf. Er forderte mich auf, aus dem Fenster zu springen. Meine Wohnung liegt im vierten Stock“, erzählt Paul P. Auch sein Mitbewohner habe Schläge abbekommen. Dessen Fernseher wurde ebenfalls mitgenommen. (*Namen geändert hoga

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