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Landeshauptstadt: Kehren oder doch nicht?

Ausschuss wünscht Änderungen bei Reinigung

Wünsche und Forderungen zum Thema Straßenreinigungssatzung äußerten die Mitglieder des Ordnungsausschusses bei ihrer Sitzung Ende vergangener Woche. Eigentlich wollte Ausschussvorsitzender Ralf Jäkel nur eine „erste Lesung“ der Straßenreinigungs- und der dazu gehörigen Gebührensatzung für 2007, die die Rückführung auf die Berechnung nach Frontmetern vorsieht. Doch gefordert wurde unter anderem, den Kreuzungsbereich um den Bahnhof Babelsberg statt nur einmal mindestens zweimal wöchentlich zu reinigen.

Dazu erklärte Marina Kluge als Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, dass dies durchaus wünschenswert, aber mit zusätzlichen Kosten für die Hauseigentümer verbunden ist. Daran wollten sich jedoch die Inhaber der Läden und Imbisseinrichtungen, die wesentlich zur Vermüllung beitragen, nicht beteiligen.

Der als Vertreter der eingemeindeten ländlichen Ortsteile in den Ausschuss berufene Hans Becker, Ortsbürgermeister von Uetz-Paaren, wies auf die dort neben den Straßen verlaufenden, bis zu 4,20 m breiten Sommerwege hin, deren Sauberhaltung nicht geregelt sei. Außerdem forderte er, Laubhaufen nicht nur im Herbst, sondern ganzjährig abzufahren.

Vom Vorsitzenden des Bornimer Bürgervereins, Klaus Rieck, wurde kritisiert, dass städtische Grundstücke nicht in Ordnung gehalten werden. Beispiel dafür ist die leerstehende ehemalige Grundschule Mitschurinstraße 1, wo das Unkraut oft fast einen Meter hoch aufwächst.

Gelächter erntete der CDU-Stadtverordnete Peter Lehmann, als er beantragte, die Straße In der Aue zwischen Steinstraße und Tschaikowskiweg wieder in das städtische Reinigungsprogramm einzugliedern. Nicht ohne sein Zutun war dieser Bereich nämlich daraus entlassen und in die Kategorie VI eingeordnet worden – in der die Grundstückseigentümer selbst die Säuberung übernehmen. Dies tut eine ganze Reihe von ihnen jedoch aus der Sicht von Lehmann nicht. Der von ihm informierte Außendienst kontrollierte die Einhaltung der Anliegerpflichten, befand den Zustand der Straße aber als „gut und sauber“ und die Verstöße als nicht gravierend. Er will sie durch Bürgergespräche klären, notfalls Bußgelder verhängen. Die Reinigung durch Fremdfirmen ausführen zu lassen und den Eigentümern in Rechnung zu stellen – eine so genannte „Ersatzvornahme“ – sei ungerechtfertigt, denn dazu bedürfe es einer „besonderen Gefahrenlage“. Mit dieser Antwort gab sich Peter Lehmann nicht zufrieden und verwies unter anderem darauf, dass das seit dem Vorjahr liegen gebliebene Laub die Regenwassereinläufe verstopft und unbrauchbar macht. 21 von 40 Anliegern erfüllten ihre Pflichten nicht.

Die Ausschussmitglieder einigten sich schließlich darauf, alle Änderungsvorschläge zusammenzutragen und darüber im August auf der ersten Sitzung nach der Sommerpause abzustimmen. E. Hoh

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