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Landeshauptstadt: Keine Zulassung bei KfZ- Steuerschulden

Künftig müssen Potsdamer für eine Fahrzeugzulassung oder einen Fahrzeugschein eine Ermächtigung zum Kontoeinzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilen. Außerdem wird ab dem 1.

Künftig müssen Potsdamer für eine Fahrzeugzulassung oder einen Fahrzeugschein eine Ermächtigung zum Kontoeinzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilen. Außerdem wird ab dem 1. Januar 2005 überprüft, ob der Fahrzeughalter keine KfZ-Steuerschulden beim Finanzamt hat. Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, werden die Dokumente ausgegeben, erklärte die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit, Marina Kluge gestern. Die Änderung tritt ab dem 1. Januar 2006 ein, Grundlage ist eine neue landesweite Verordnung. Um Steuerschulden zu überprüfen, werde künftig beim Finanzamt eine Dateneinsicht vorgenommen. Dabei könne aber nur auf brandenburgische Finanzamtsdaten zurückgegriffen werden.

Gleichzeitig stellte Kluge einen neuen Informationsbereich in der KfZ-Zulassungsstelle, Helene-Lange-Straße 14 vor. An einem Info-Terminal können künftig Fragen zu notwendigen Dokumenten und Abläufen gestellt werden. Kluge verspricht sich dadurch eine flüssigere Bearbeitung der Anträge. Gleichzeitig müssten sich Sachbearbeiter nicht mehr um organisatorische Probleme kümmern, sondern könnten sich auf die eigentlichen Anträge konzentrieren. Um auch den Arbeitsablauf störende Telefongespräche zu minimieren, gibt es ab Januar die einheitliche Rufnummer(0331) 289 11 10, die bei Fragen rund um die Autozulassung weiterhilft. Mit diesen Änderungen sollen die häufig kritisierten langen Wartezeiten verkürzt werden. KG

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