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Blick aus dem Oderturm auf Frankfurt (Oder).

© dpa/Patrick Pleul

Märkische Kommunalfinanzen: Brandenburger Linke warnt vor Nothaushalten

Bis zu 70 Prozent der märkischen Kommunen stehen vor vorläufiger Haushaltsführung, prophezeit die Linkspartei. Andere Parteien widersprechen vehement.

Brandenburgs Linke warnen davor, dass schon zum 1. Januar rund 70 Prozent der Brandenburger Kommunen in die vorläufige Haushaltsführung geraten könnten. Grund dafür ist, dass der Brandenburger Landtag schon 2020 die Kommunalverfassung geändert hatte: Ab dem 1. Dezember 2024 soll die Kommunalaufsicht kommunale Haushalte nicht mehr genehmigen dürfen, wenn die Kommunen nicht wenigstens über einen von der Gemeindevertretung genehmigten Jahresabschluss für ein drei Jahre zurückliegendes Haushaltsjahr verfügen.

Zudem müssen sie einen genehmigten Haushalt für ein zwei Jahre zurückliegendes Haushaltsjahr haben. „Wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen, landen die Kommunen in der Haushaltssicherung“, sagte die Linken-Abgeordnete Andrea Johlige. „Dann könnten Kommunen keine neuen Stellen mehr schaffen und keine Investitionen mehr vornehmen.“

Neue Haushaltsaufstellung ohne vorherigen Kassensturz sei unseriös, so die CDU

Vertreter anderer Landtagsfraktionen sahen die Warnung der Linken am Dienstag skeptisch. „Man kann seriöserweise keinen Haushalt ohne Abschluss aufstellen, denn dann hat man keinen Kassensturz gemacht“, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. „Diese Regel gibt es in Brandenburg nun schon seit mehreren Jahren.“ Deswegen seien Kommunen, die die Vorschriften nicht erfüllen, zu Recht in der vorläufigen Haushaltsführung. SPD-Fraktionschef Daniel Keller verwies darauf, dass viele Kommunen bei ihren Abschlüssen deutlich vorangekommen seien. „Es wurde in den letzten Jahren groß aufgeholt.“

Der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister, sagte, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sei seit 2020 ausreichend Zeit für die Aufstellung und Prüfung der rückständigen Jahresabschlüsse eingeräumt worden. Bereits im Vergleich zu einer im Februar 2023 durchgeführten Abfrage sei ein deutlich positiver Trend zu erkennen. Es bestünden keine Zweifel, dass sich dieser Trend im Laufe des Jahres 2024 weiter fortsetzen werde.

„In einer vorläufigen Haushaltsführung dürfen begonnene Investitionsmaßnahmen fortgesetzt werden“, so Burmeister. Darüber hinaus dürften neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden, wenn sie für die Erfüllung pflichtiger Aufgaben unabweisbar und unaufschiebbar sind. „Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der letzte wirksame Stellenplan weitergelten“, so Burmeister. „Damit ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gewährleistet.“

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