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Aus dem GERICHTSSAAL: Konto der 80-jährigen Nachbarin geplündert

Betrüger gleich reihenweise auf der Anklagebank / Geharnischte Geldstrafen und Verwarnung

Mensur H. (37) hat sechs Kinder. Alle leben im Haushalt des gebürtigen Bosniers, der in Berlin wohnt. Mensur H. ist Hartz-IV-Empfänger. Da ist das Geld knapp. Im Oktober 2004 kündigte ihm seine Bank das Konto mangels Deckung. Doch der Mann hatte noch eine EC-Karte. Mit der zog er am 17. Januar 2005 in Potsdam los, kaufte in sechs Geschäften Waren im Gesamtwert von 540 Euro ein. Jetzt sitzt der Familienvater auf der Anklagebank. „Jeder macht mal einen Fehler“, meint Mensur H. lässig. „Ich will den Schaden ja auch wieder gut machen. Und die Kreditkarte habe ich inzwischen bei der Polizei abgegeben.“ Der Ausländer steht übrigens nicht zum ersten Mal vor Gericht. Dreimal musste er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, einmal wegen Urkundenfälschung. „Inzwischen habe ich aus meinen Fehlern gelernt“, beteuert der Bosnier. Der erneute Rückfall kommt ihn teuer zu stehen. Er wird wegen Betruges in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. „Sie können die Sanktion in Raten abzahlen“, gestattet der Richter.

Daniel W. (27) besaß das Vertrauen seiner 80-jährigen Nachbarin und deren Zweitschlüssel. Als die Rentnerin im Sommer im Krankenhaus lag, goss der Arbeitslose nicht nur deren Blumen, sondern schnüffelte auch in der Wohnung herum. In einer Handtasche entdeckte er die EC-Karte der Seniorin. Die Geheimnummer lag praktischerweise dabei. Danaiel W. – vorbestraft wegen Betruges – ging fünfmal zum Geldautomaten, hob insgesamt 2000 Euro vom Konto der Potsdamerin ab. „Ich weiß, dass das nicht richtig war“, nuschelt der Junggeselle. „Aber ich hatte damals Geldprobleme.“ Der Staatsanwalt blickt streng. „Sie sind im Bereich der Vermögensdelikte bereits vorbelastet. Die heute zu verhängende Geldstrafe muss deshalb etwas höher ausfallen.“ Dem stimmt das Gericht zu und verurteilt Daniel W. wegen Diebstahls und Computerbetruges zu 120 Tagessätzen a zehn Euro.

Jeanette S. (27) erschien am 8. Mai 2003 mit einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei ihrer Bank, um sich einen Kredit über 16 000 Euro zu erschwindeln. Der Coup glückte. Der Lebensgefährte, für dessen marodes Unternehmen die Arbeitslose das Darlehen aufgenommen hatte, beglich die Raten anfangs pünktlich. Dann ging die Beziehung in die Brüche. Jeanette S. borgte sich Geld von ihren Eltern, zahlt inzwischen monatlich 200 Euro an die Bank. Durch die aufgelaufenen Zinsen sind allerdings noch 14 000 Euro offen. „Liebe macht blind, schützt aber vor Strafe nicht“, erklärt der Staatsanwalt, beantragt 60 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Gericht hat ein Einsehen mit der Betrügerin. Sie wird verwarnt, muss die Summe nur zahlen, wenn sie binnen zwei Jahren erneut straffällig wird. Hoga

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