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Kein Durchkommen mehr: Der seit der Wende von Fußgängern und Radfahrern genutzte ehemalige Kolonnenweg der DDR-Grenzsoldaten wurde im April des vergangenen Jahres von privaten Grundstückseigentümern abgesperrt.

© Manfred Thomas

Von Michael Erbach: Krimi um Grundstücke am Griebnitzsee

Trotz eines höheren Konkurrenzangebotes hat die Stadt noch Chancen auf den Erwerb – alles ist offen

Babelsberg - Die Auseinandersetzung um den Verkauf von 13 Grundstücken am Griebnitzsee droht zu einem Krimi zu werden. Denn nachdem es zwischenzeitlich ganz danach ausgesehen hatte, dass die Stadt beim Erwerb der Grundstücke ins Hintertreffen geraten würde, belegen den PNN vorliegende Aussagen, dass die Stadt durchaus Chancen hat, die Seegrundstücke kaufen zu können.

Zunächst war bekannt geworden, dass private Anbieter gegenüber dem Bund ein höheres Kaufangebot für die Ufergrundstücke abgegeben hatten als die Stadtverwaltung. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Steffen Krampeter kündigte daraufhin in einem Schreiben an die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm an, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) trotz vorliegendem Verkehrswertgutachten nunmehr eine öffentliche Marktabfrage durchführen wolle. Zur Begründung hieß es, dass sich durch das höhere Konkurrenzangebot ein entsprechender Markt ergeben habe.

Damit schien klar, dass der im Verkehrswertgutachten von Bund und Stadt ermittelte Quadratmeterpreis von 82,50 Euro nach oben schnellen würde und die von der Stadt angebotene Kaufsumme von 2,6 Millionen Euro nur noch Makulatur sei. Anrainer-Anwalt Christoph Partsch hatte mit Klage gedroht, falls die Bima die 13 Grundstücke nicht an den Höchstbietenden veräußern würde. Dabei hatte er auf das Haushaltsrecht des Bundes verwiesen, das den Verkauf von Eigentum nach dem vollen Wert zwingend vorschreibe.

Die Bündnisgrüne Cornelia Behm hält das Markterkundungsverfahren jedoch für „nicht redlich“. Wenn sich der Bund einmal für ein Verfahren entschieden habe, „dann muss der Verkauf auch auf dieser Basis durchgeführt werden“. Behm warf den privaten Bietern vor, den Preis nach oben treiben zu wollen, um die Stadt dazu zu bringen, den Ankauf aufzugeben. Immerhin sei es fraglich, ob die privaten Kaufwilligen überhaupt kaufen könnten. Behm verwies auf eine Passage in dem Schreiben von Krampeter, in dem dieser auf die Ausnahmeregelungen zugunsten von Kommunen hinwies. Darin heißt es: „Der öffentliche Grundstückseigentümer ist an planungsrechtliche Vorgaben der Gemeinde gebunden. Daher macht eine Grundstücksveräußerung, die geltendem oder künftigem Planungsrecht zuwiderläuft, selten Sinn.“ Die Stadt will diese und andere Grundstücke bekanntlicherweise erwerben, um am Griebnitzsee einen Park mit durchgehendem öffentlichem Uferweg zu errichten. Dieser viele Jahre schon öffentlich genutzte Weg ist allerdings bereits vor Monaten von Anrainern auf deren Grundstücken gesperrt worden. Nachdem der erste B-Plan für den Uferpark im vergangenen Jahr vor Gericht für ungültig erklärt worden war, soll noch im Januar ein neuer B-Planentwurf öffentlich ausgelegt werden. Ein Verkauf an Privatiers würde am Griebnitzsee somit zumindest künftiges Planungsrecht unterlaufen.

Auch Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner (SPD) sieht trotz des höheren Angebotes gute Chancen, dass die Stadt doch den Zuschlag erhält. Exner verwies gestern auf eine weitere Äußerung von Krampeter. Dieser hatte klargestellt, dass der Verkehrswert auch der Preis sei, der „ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen“ wäre. Das heißt, wer aus besonderen Gründen besonders hoch bietet, müsse nicht zwangsläufig zum Zuge kommen.

Dieses ungewöhnliche Interesse aber, so Exner, liege beim Konkurrenzangebot vor. Den Bietern gehe es insbesondere darum, „die städtischen Planungen zu konterkarieren, die Pläne für einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee zu verhindern“. Immerhin müssen Anrainer notfalls mit Enteignung rechnen, wenn die Uferpläne der Stadt umgesetzt werden.

Exner verwies zudem auf die Richtlinien der Bima selbst, in denen es heißt, dass „eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Kommune zur unmittelbaren Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben vorrangig zu berücksichtigen“ seien. Exner: „Wenn es nur nach der Frage geht, wer am meisten bietet, kommt das öffentliche Recht in Deutschland unter die Räder.“ Exner zeigte sich zuversichtlich, dass die Bima vom öffentlichen Markterkundungsverfahren Abstand nehmen werde und die Stadt den Zuschlag erhält. Die Bima selbst äußerte sich gestern – trotz Anfrage der PNN – nicht.

Michael Erbach

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