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Aus dem GERICHTSSAAL: Kumpel mit dem Messer angegriffen

Angeklagter beruft sich auf „Filmriss“ / Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld

Drei Anläufe brauchte das Gericht unter Vorsitz von Waltraud Heep, um das Geschehen vom 11. Oktober 2008 Am Stern aufzuklären. Zwar berief sich der Angeklagte Patrick P.* (24) auch gestern wieder auf einen „Filmriss“, hervorgerufen durch übermäßigen Genuss von Alkohol und Drogen. Doch das Gericht schaltete zwei Gutachter ein und kam nun zu der Ansicht: Als Täter käme nur Patrick P. infrage. Es verurteilte den Leiharbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, setzte die Sanktion zu dreijähriger Bewährung aus.

Patrick P. schloss zu Verhandlungsbeginn nicht aus, Manuel M.* während einer feucht-fröhlichen Feier in seiner Wohnung zwei Messerstiche in die Brust versetzt zu haben, wie ihm die Anklage vorwarf. Die Verletzungen mussten ärztlich versorgt werden, waren zum Glück aber nicht lebensbedrohlich. Das Opfer trat im Prozess als Nebenkläger auf. „Keine Ahnung, warum ich das gemacht habe“, rätselte der Potsdamer. „Ich hatte mit Manuel keine Probleme. Sonst hätte ich ihn doch nicht eingeladen. Er ist ein Kumpel.“ Die Tatwaffe habe immer auf seinem Schrank gelegen. „Das ist so ein Deko-Dolch mit Zackenklinge und einem Drachengriff. Ich stehe nämlich auf Drachen“, verriet Patrick P. dem Gericht.

„Wissen Sie noch, was und wieviel Sie an besagtem Tag getrunken haben?“, hakte der Staatsanwalt nach. Das wusste der Angeklagte nicht mehr ganz genau, schätzte allerdings, so gegen 18 Uhr mit Starkbier und Wodka begonnen zu haben. Da sei er noch allein Daheim gewesen. Irgendwann waren die Alkoholvorräte wohl erschöpft. „Gegen 22 Uhr bin ich zur Kaufhalle gegangen. Dort habe ich Manuel M. und ein paar andere getroffen. Ich habe gefragt, ob wir noch bei mir feiern wollen“, so Patrick P. Einer habe zwei Flaschen Wodka mitgebracht. Der reichte offenbar nicht allzu lange. „Ich erinnere mich noch, dass ich irgendwann Nachschub bei der Tankstelle besorgt habe“, berichtete der Angeklagte.

Die Blutprobe, die Patrick P. gut sechs Stunden nach dem Vorfall entnommen wurde, wies 1,26 Promille sowie den aktuellen Gebrauch von Cannabis nach. Zur Tatzeit müsse der Angeklagte etwa 2,16 Promille intus gehabt haben, rechnete Amtsrichterin Heep nach. Patrick P. räumte ein, damals regelmäßig gekifft zu haben. Alkohol – so seine Behauptung – habe er allerdings eher selten getrunken. Deshalb habe ihn die Menge an jenem Tag umgehauen. Reumütig akzeptierte er den von Nebenklage-Vertreter Hans-Jürgen Kernbach gestellten Antrag, 3500 Euro Schmerzensgeld an Manuel M. sowie 30 Euro für dessen bei dem Angriff beschädigtes Hemd zu zahlen. (*Namen geändert.) Hoga

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