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Noch wird am Stadtschloss gebaut, Ende dieses Jahres soll der Landtag einziehen.

© dpa

Stadtschloss wird fertig: Landtag zieht Ende 2013 ins Schloss

Im September dieses Jahres sollen angeblich Abnahme und Probebetrieb stattfinden. Unklar ist noch, ob das geplante Gewölbe im Treppenhaus eingebaut wird.

Potsdam - Der Termin für den Umzug des brandenburgischen Landtags vom Potsdamer Brauhausberg in das neu errichtete Schloss steht nach PNN-Informationen jetzt fest. Die Abgeordneten sollen noch im Dezember 2013 an ihren neuen Arbeitsplatz in die Potsdamer Stadtmitte wechseln. Nach PNN-Informationen soll Landtagspräsident Gunther Fritsch (SPD) diesen Termin genannt haben. Sein Büro wollte dies auf Anfrage allerdings nicht bestätigen.

Nach dem nun von Landesregierung und Parlament abgestimmten Zeitplan soll die baufachliche Übergabe des Landtagneubaus im September erfolgen. Nach einem zwei- bis dreimonatigen Probebetrieb und Mängelanalyse und -beseitigung soll das Landesparlament an seiner neuen Wirkungsstätte tätig werden. Noch unklar ist, ob bis September auch das von Landtag und Architekt Peter Kulka geplante Gewölbe im zentralen Treppenhaus eingebaut wird. Bislang hat Finanzminister Helmuth Markov (Linke) darauf gedrängt, dass der Baukonzern BAM Deutschland AG das Gewölbe während des Probebetriebs von September bis Dezember einbaut. Nun will sich das Landtagspräsidium selbst von der BAM einen Kostenplan vorlegen lassen – auch für den Fall, dass das Gewölbe bis zur Übergabe im September mit Mehrkosten fertig wird. Alternativ wird sogar erwogen, eine Fremdfirma mit dem Gewölbe nach der Übergabe im September zu betrauen.

Heikel ist derlei besonders für den laufenden Verhandlungspoker zwischen Finanzministerium und BAM. Beide haben sich auf ein außergerichtliches Schiedsverfahren geeinigt, um die strittige Frage der Mehrkosten zu klären. Bekanntlich fordert die BAM 18,6 Millionen Euro mehr als die vertraglich mit dem Land vereinbarte Bausumme von 120 Millionen Euro. Der Konzern begründet dies etwa mit Neu- und Umplanungen aufgrund von nachträglichen Wünschen des Landtags und daraus resultierenden zusätzlichen Materialkosten und Arbeitsleistungen. Zudem würde es mehr Geld kosten, wenn das Land auf einen frühen Fertigstellungstermin dränge. Nach Argumentation der BAM sei auch das eine Mehrleistung, wofür mehr Arbeitskräfte und Arbeitsstunden nötig seien. Sollte der Mehraufwand in dem Schiedsverfahren festgestellt werden, müsste das Land den finanziellen Forderungen nachkommen. Anderseits würde die BAM anerkennen, wenn der berufene Richter die Nachforderungen für unbegründet hält. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, den Schiedsspruch zu akzeptieren. Nach PNN-Informationen soll die BAM inzwischen ihre Klageschrift mit den Forderungen übergeben haben. Jetzt ist das Finanzministerium aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Wann es zu einem Schiedsspruch kommt, ist völlig offen. 

A.Fröhlich, P.Könnicke

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