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Landeshauptstadt: Leichter in den Schulbus

Stadt will Erstattung von Fahrtkosten vereinfachen

Für die Erstattung der Kosten für die Schülerfahrausweise sollen bedürftige Potsdamer künftig nicht mehr ihre Rundfunkgebührenbefreiung vorlegen müssen. Über eine entsprechende Änderung der Satzung sollen die Stadtverordneten auf der heutigen Sitzung abstimmen.

Entscheiden sie sich für die Neuregelung, genügt es künftig, wenn die Eltern der betroffenen Schüler ihren gültigen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung (Bafög) oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen. Ziel sei die Entbürokratisierung, sagte die Bildungsbeigeordnete Gabriele Fischer gestern bei einem Pressegespräch. Für die betroffenen Menschen würde die Änderung zudem eine große Zeiteinsparung bedeuten. Bisher dauere es teilweise bis zu einem Vierteljahr, ehe sie die notwendige Rundfunkgebührenbefreiung ausgestellt bekommen, so Fischer.

Zudem sollen in Zukunft Auszubildende, die neben dem eigenem Einkommen auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angewiesen sind, die Fahrtkosten zu Lehrstelle und Berufsschule erstattet bekommen. Diese müssen sie bisher noch selbst zahlen, so Fischer: „Gewisse soziale Härten, die wir erkannt haben, sollen abgefedert werden.“ Die berechtigten Auszubildenden sollen künftig Monatstickets für die Tarifzonen ABC auf Kosten der Stadt kaufen können. Die Höchstgrenze seien jedoch 60 Euro.

Schüler haben Anspruch auf Monatsfahrkarten bis zu 25,50 Euro, die die Zone AB abdecken. So könnten sie alle Schulen im Stadtgebiet einschließlich der neuen Ortsteile erreichen. Allerdings gelten wie bisher die Entfernungsgrenzen für den Schulweg: zwei Kilometer für Grundschüler, sechs Kilometer für Oberschüler. Zudem müssen die Kinder und Jugendlichen die nächstliegende Schule besuchen. just

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