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Aus dem GERICHTSSAAL: Mit 2,46 Promille im Auto

Lehrerin wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt – 60 Tagessätze à 65 Euro

Petra P.* (51) wirkt wie die sprichwörtliche graue Maus. Grau ist ihre Kleidung, grau sind auch die langen, strähnigen Haare. Kaum zu glauben, dass die Potsdamerin normalerweise als Lehrerin vor einer Klasse steht. Die Gerichtsatmosphäre scheint sie über Gebühr einzuschüchtern. Wenn sie antwortet, geschieht dies fast tonlos. Meist nickt die Frau oder schüttelt einfach den Kopf.

Der wird ihr im Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestimmt nicht abgerissen. Doch der Angeklagten scheint die Sache nicht geheuer. Bereits im Januar dieses Jahres wurde die Pädagogin wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Erst am 12. November 2006 hätte sie sich wieder ans Steuer ihres VW setzen dürfen.

Schon am 15. Dezember 2005 stoppten Polizeibeamte das Gefährt von Petra P. erneut. Sie rochen die Alkoholfahne, stellten fest, dass ihr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. „Ich weiß ja, dass ich nicht mehr fahren durfte“, gesteht Petra P. gesenkten Blickes. Doch an jenem Tag sei es zu einer erneuten heftigen Auseinandersetzung mit ihrem Lebensgefährten gekommen. An deren Ende hätte sie große Angst um ihr Auto gehabt. „Mein Partner ist sehr cholerisch. Er schlägt auch schon mal Gegenstände kaputt“, begründet Petra P. ihren Entschluss, den VW vom angestammten Parkplatz etwa 100 Meter weiter entfernt abzustellen. Just in jenem Moment seien die Beamten auf der Bildfläche aufgetaucht. „Das war eine Kurzschlussreaktion“, schätzt Petra P. ein. „Es tut mir leid, dass ich schon wieder straffällig geworden bin.“ Die ihr wenig später entnommene Blutprobe wies eine Äthanolkonzentration von 2,46 Promille aus.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft rügt die hohe Rückfallgeschwindigkeit der Straftaten und beantragt, die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 65 Euro (insgesamt 5200 Euro) sowie neun Monaten Fahrverbot zu verurteilen. Der Verteidiger betont, seiner Mandantin sei bereits die relativ hohe Sanktion des ersten Verfahrens ein Denkzettel gewesen. Besonders hart habe sie allerdings der Verlust der Fahrerlaubnis getroffen. „Wir sind insofern geständig, dass wir getrunken haben“, erklärt er wortwörtlich. „Aber wir haben dieses Fahrzeug nicht vorsätzlich geführt.“

Das Gericht geht von Fahrlässigkeit aus und verurteilt die problembeladene Lehrerin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 65 Euro (3900 Euro). Zwölf weitere Monate darf sie nicht ans Steuer eines Kraftfahrzeugs. „Sie sollten überlegen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen“, rät die Vorsitzende. „Bei dieser Promillezahl kriegen Sie die Fahrerlaubnis sowieso nicht ohne weiteres wieder. Sie werden sich der MPU, dem so genannten Idiotentest, unterziehen müssen.“ (*Name geändert.) Hoga

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