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Ein neuer Personalausweis kostet ermäßigt 28,80 Euro. Zu viel für einen Rentner aus Potsdam.

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Armer Rentner aus Potsdam ohne Personalausweis: Nadelstiche aus dem Amt

Der Kampf des mittellosen Potsdamer Rentners ohne Ausweis geht weiter. Die Verwaltung besteht auf die Zahlung der Gebühren. Für einen Widerspruch seines Anwaltes fordert das Amt jetzt zudem weiteres Geld.

Der Fall des mittellosen Rentners ohne Personalausweis entwickelt sich zur Posse. Wie der Potsdamer Anwalt des Mannes, Jens Frick, den PNN sagte, lehnte die Behörde einen Antrag auf Befreiung der dafür zu zahlenden Gebühren in Höhe von 28,80 Euro jetzt ab. Zugleich verband sie den ablehnenden Bescheid mit der Forderung von Bearbeitungsgebühren – diese belaufen sich ebenfalls auf 28,80 Euro. Damit hätten sich die Kosten für den Personalausweis genau verdoppelt.

Dabei hatte es im Dezember vergangenen Jahres zunächst so ausgesehen, als ob die Stadtverwaltung in dem seltsamen Streit einlenkt. So verzichtete die Stadt wie berichtet auf die Gebühr für einen vorläufigen Ausweis, den der Anwalt sicherheitshalber beantragt hatte. Ohne den vorläufigen Ausweis hätte der Mann eine Ordnungswidrigkeit begangen, da er über kein gültiges Dokument verfügt, hieß es in dem „Abhilfebescheid“. Die Behörde hätte demnach „diesen Zustand durch die unterlassene Annahme des dauerhaften Ausweises selbst verursacht, weshalb die Verwaltung die Gebühren für das Verfahren selbst zu tragen hat“.

74-Jähriger ist diabeteskrank

Wie berichtet hatte im Juli der 74-jährige diabeteskranke Rentner die Gebühren für seinen neuen Personalausweis nicht erlassen bekommen, obwohl er kaum genug Geld zum Leben hatte. Auch wurde die Summe nicht reduziert. Problematisch dabei ist, dass er rund 200 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt zusätzlich erhält. Die Stadt hatte in dem Fall erklärt, dass Kosten für den Personalausweis bei Leistungsempfängern im Rahmen der Sozialleistungen gezahlt würden. Zudem habe der Rentner in seinem Antrag nicht vorgetragen, dass er zusätzliche finanzielle Belastungen habe, die eine Bezahlung unmöglich machten.

Schwierig wurde die Sache, da der Mann kein eigenes Girokonto besitzt und daher einen Rentenscheck bekommt, den er aber nur mit einem gültigen Ausweis bei einer Bank einlösen kann. Ohne Ausweis bestand im Herbst vergangenen Jahres die Gefahr, dass ihm die Altersbezüge nicht ausgezahlt worden wären.

Dass seinem Mandanten jetzt die Kosten für den dauerhaften Ausweis nicht erlassen oder wenigstens ermäßigt werden und er außerdem noch eine Gebühr in zufällig gleicher Höhe aufgebrummt bekommt, kann Frick nicht nachvollziehen. In dem ablehnenden Bescheid folgt das Amt auch nicht dem Argument, dass der Rentner wegen der Diabeteserkrankung zusätzliche Kosten habe. „Ich habe jetzt Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht“, sagte er. Die „zynischen Anmerkungen im Bescheid“ zur Erkrankung kommentiere er nicht.

Kosten im dreistelligen Bereich

Langsam bewegen sich die Kosten in dem seit Monaten andauernden Rechtsstreit im dreistelligen Bereich – Ende offen. Schließlich muss die Stadt auch die Anwaltsgebühren in Höhe von mindestens 83,54 Euro inklusive Mehrwertsteuer dafür zahlen, dass die Gebühren für den vorläufigen Ausweis erlassen wurden. Immerhin: Anwalt Frick bestätigte jetzt, dass der reguläre Personalausweis im Januar ausgestellt wurde.

Stefan Engelbrecht

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