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Aus dem GERICHTSSAAL: Notrufnummer ohne Not gewählt

Sorge um den Partner oder Telefonterror?

Aus dem GERICHTSSAALSorge um den Partner oder Telefonterror? „Entweder Kalle ist weg, soll weg oder es geht ihm schlecht. Das sind die drei Varianten, weswegen wir alarmiert werden“, bringt es der Polizeizeuge Frank B. (45) auf den Punkt. Oft – für sein Gefühl zu oft – sei er in der Vergangenheit grundlos in die Wohnung des Dietmar D. am Schlaatz gerufen worden. „Wir haben seit 1990 regelmäßig mit diesem Herrn zu tun.“ Ähnlich wäre es den Rettungskräften ergangen. Am 13. Januar dieses Jahres war es wieder einmal soweit. Um 1.20 Uhr wählte Dietmar D. (52) die Notrufnummer 112, forderte dringend ärztliche Hilfe für seinen Freund an. Die Mediziner trafen den angetrunkenen Wohnungsmieter an sowie Kalle K. Der lag zwar im Bett, beteuerte allerdings, keinen Arzt zu benötigen. Als der Rettungswagen weg war, rief der Potsdamer die 110 an, dann wieder die 112 – insgesamt noch fünf Mal in dieser Nacht. Die Polizei machte dem Telefonterror schließlich ein Ende, nahm Dietmar D. mit auf die Wache. Dort rastete er aus, beschimpfte den Beamten Frank B. auf das Übelste. Mit klarem Kopf entschuldigte er sich später reumütig. „Mein Partner Kalle kriegt öfter mal Anfälle. Dann zittert er oder er kippt um“, so Dietmar D. vor Gericht. Um Schlimmeres zu vermeiden, wende er sich dann an die Rettungsstelle. „An dem bewussten Abend ging es Kalle wieder schlecht. Als der Notarzt da war, hatte er sich allerdings bereits erholt“, berichtet der Arbeitslose. Aus Wut und Frust über seine Situation, zusätzlich angestachelt durch den Alkohol, habe er dann wieder und wieder die Notrufnummern gewählt. „Dass ich den Polizisten beleidigt habe, weiß ich nicht mehr. Ich kann mich bloß noch daran erinnern, dass die Handfesseln ganz schön eng waren“, beschwert sich der bereits wegen Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Missbrauchs von Notrufen Vorbestrafte. „Wenn es mir mies geht, bekomme ich Spritzen oder Tabletten vom Rettungsdienst“, bekundet Erwerbsunfähigkeits-Rentner Kalle K.* (48) im Zeugenstand. „An diesem Abend habe ich zu Dietmar gesagt, so schlimm ist es nicht. Er braucht den Arzt nicht zu rufen. “ „Sie sind bereits einschlägig vorbelastet. Geldstrafen haben nicht gefruchtet“, grollt der Staatsanwalt und beantragt, Dietmar D. wegen Missbrauchs von Notrufen sowie Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, zu sanktionieren. Das Gericht urteilt ebenso, gibt dem Angeklagten als Bewährungsauflage allerdings noch eine Geldbuße von 300 Euro mit auf den Weg. (*Namen geändert.) Hoga

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