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Landeshauptstadt: Ordnung im Werbedschungel

Satzungen für fünf Stadtteile werden morgen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht

Satzungen für fünf Stadtteile werden morgen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht Für die Gebiete Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld, Brandenburger Vorstadt/Potsdam-West, Innenstadt, Teltower Vorstadt/Waldstadt und Sacrow bringt die Stadtverwaltung nach umfangreichen Diskussionen morgen fünf Teilwerbesatzungen in die Stadtverordnetenversammlung ein. Drei für Babelsberg, Grube/Eiche und die nördlichen Vorstädte/Bornstedt stehen noch aus und sollen im Juni folgen. Vorangegangen war eine Satzung für den Hauptbahnhof und dessen Umfeld. „Wir haben von Anfang an die Strategie der Teilräume favorisiert“, sagte Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz gestern. „Uns war klar, dass eine einzige Werbesatzung nicht für alle Stadträume gleichermaßen gelten kann.“ Die Rahmenbedingungen seien zu unterschiedlich. Deshalb habe die Stadt versucht, die Vorgaben in schützenswerten Räumen strenger zu fassen, um „ein gesamtästhetisches Bild zu garantieren“. In anderen Bereichen seien dagegen mehr Freiräume möglich gewesen. Die Baubeigeordnete betonte, dass man sich dabei keineswegs in der Rolle eines Verhinderers gesehen habe, sondern den Gewerbetreibenden und speziell den Einzelhändlern vertretbare Möglichkeiten in ihrem Sinne zu werben habe geben wollen. Ganz besonders im Bereich der barocken Flächendenkmale müsse Wildwuchs vermieden werden, gleichzeitig aber Werbung noch möglich sein. Dafür gebe es nun genaue rechtliche Rahmenbedingungen, wenn die Satzungen rechtskräftig sind. Kuick-Frenz rechnet damit für Ende 2005. Als schützenswürdig wurden speziell die denkmalgeschützten Bereiche angesehen, aber auch reine Wohngegenden und Gebiete mit Fernwirkung in die Landschaft. Um wilde Plakatierungen einzudämmen, wurden auch Hauptverkehrsadern in die Werbesatzungen einbezogen. In Gebieten mit höchster Schutzfunktion darf unter anderem nur an der Stätte der Leistung geworben werden, es gibt eine Flächenbegrenzung für die einzelne Werbeanlage auf 1,5 Quadratmeter und es darf nur auf fünf Prozent der Fassadenfläche bis zur Brüstung des ersten Obergeschosses geworben werden. Werbung an Baustellen sei dagegen generell gestattet. Für die Erarbeitung der Werbesatzungen gab es bisher Fördermittel. Die liefen jetzt aus, erklärte die Baubeigeordnete. Man werde sich deshalb mit den neuen Ortsteilen nach der Sommerpause verständigen, wie hoch dort der Bedarf für eine Werbesatzung sei. H.Dittfeld

H.Dittfeld

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