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Landeshauptstadt: Polizist nach Faustschlag vor Gericht Polizei: Zwei Verfahren wegen Gewalt im Dienst

Ein Polizist soll einem betrunkenen Potsdamer grundlos ins Gesicht geschlagen haben: Zu diesem Vorwurf wird am Mittwoch am Amtsgericht verhandelt. Angeklagt ist laut einem Sprecher des Gerichts ein 53 Jahre alter Polizeibeamter.

Ein Polizist soll einem betrunkenen Potsdamer grundlos ins Gesicht geschlagen haben: Zu diesem Vorwurf wird am Mittwoch am Amtsgericht verhandelt. Angeklagt ist laut einem Sprecher des Gerichts ein 53 Jahre alter Polizeibeamter.

Es geht um einen Vorfall am 17. Juli 2012 im Polizeirevier in der Henning-von-Treskow-Straße. Dabei soll der Angeklagte einem betrunkenen 43-Jährigen in einer Ausnüchterungszelle zunächst gegen den Oberkörper gestoßen haben, sodass der Mann auf eine Pritsche fiel. Anschließend soll der Polizist sein linke Knie auf die Brust des Betrunkenen gedrückt und ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. „Dabei soll der Angeklagte gesagt haben, dass der Mann endlich Ruhe geben soll, andernfalls würde er ihm den Kopf abhauen“, so der Gerichtssprecher. Bei dem mutmaßlichen Opfer – der Mann soll den Angaben nach ein fünf Zentimeter großes Hämatom unterhalb des linken Auges erlitten haben – sei ein Alkoholwert von 2,14 Promille gemessen worden, hieß es weiter.

Für eine sogenannte Körperverletzung im Amt drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft. Der Gerichtssprecher konnte nicht sagen, ob der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet. Die Polizei wollte dazu unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des Beamten und das laufende Verfahren keine Auskunft geben.

Vorwürfe dieser Art sind laut Polizeisprecher Heiko Schmidt Einzelfälle. In den vergangenen beiden Jahren habe es bei der Potsdamer Polizei neben dem aktuellen nur ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegeben, dass auch vor Gericht anhängig war. In beiden Fällen seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden. „Bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren sind diese jedoch ausgesetzt“, sagte Schmidt. Ob es für die Beamten Konsequenzen gebe, sei abhängig vom Urteil des Gerichts. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verliere der Polizist seine Beamtenrechte. Bei Verurteilungen von weniger als zwölf Monaten oder auch bei Einstellungen des Verfahrens werde individuell geprüft, so Schmidt weiter. Bei einem Dienstvergehen sieht das Landesdisziplinargesetz unter anderem die Kürzung der Dienstbezüge vor. HK

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