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Aus dem GERICHTSSAAL: Polizisten als Kopfgeldjäger bezeichnet

Student bestritt Beleidigungen bei Verkehrskontrolle / 400 Euro Geldbuße

Aus dem GERICHTSSAALStudent bestritt Beleidigungen bei Verkehrskontrolle / 400 Euro Geldbuße Selten erinnerte sich ein Ordnungshüter im Zeugenstand derart präzise an Beleidigungen, die ihm um die Ohren gehauen wurden, wie Thomas S. (42). Dem Polizeihauptmeister fiel am 5. September vorigen Jahres im Kirchsteigfeld ein Auto auf, das trotz Halteverbots minutenlang in zweiter Reihe parkte. Als dessen Halter schließlich erschien, habe er ihn auf seine Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Statt den Fehler einzusehen, habe der junge Mann ihn als „Kopfgeldjäger“ bezeichnet, dem es nur um das Geld gehe, das er einnehme. „Dabei habe ich ihm anfangs gar kein Verwarngeld ausgesprochen“, so der Polizist. Selbiges sei erst ins Spiel gekommen, als sein Gegenüber weiter kräftig vom Leder zog. „Er erklärte mir, es sei doch sowieso alles Scheiße, was ich rede. Ich hätte bestimmt keine Kinder, denn so, wie ich mich hier aufführe, könnte ich sie nicht erziehen. Im Gegensatz zu mir würde sein Vater eine vernünftige Arbeit machen.“ Dabei habe er sehr wohl Kinder, stellte der Beamte klar. „Die sind gut erzogen und gehen aufs Gymnasium.“ Ronny R. (27, Name geändert) auf der Anklagebank bestritt derart ketzerische Reden. „So etwas würde ich einem Staatsdiener doch nie sagen“, ließ der Filmstudent verlauten. „Ich habe nur ein paar Sekunden vor dem Haus meines Vaters geparkt, um einen Verstärker abzuholen, den er repariert hatte.“ Ehe er sich''s versah, habe der Polizist seine Personalien und ein Verwarngeld von 20 Euro gefordert. „Ich weigerte mich, das zu bezahlen. Aber ich habe niemanden beleidigt“, beteuerte der junge Mann. „Dann wundere ich mich, wie solche speziell formulierten Sätze in die Anklageschrift kommen“, warf die Richterin ein. „Die bestärken mich nämlich in der Annahme, dass es doch so war.“ Dass man mitunter seine gute Kinderstube vergäße, sei leider im Straßenverkehr gängige Praxis. „Vielleicht hat sich die Situation ein bisschen hochgeschaukelt“, vermutete sie, regte an, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Er habe im Vorfeld der Verhandlung eine derartige Regelung bereits in Erwägung gezogen, meldete sich der Verteidiger zu Wort. Allerdings könne sich sein Mandant mit diesem Prozedere nicht einverstanden erklären, da er sich unschuldig fühle. „Besser wird es aber nicht“, gab die Richterin zu bedenken, schlug vor, der Angeklagte möge noch einmal in sich gehen. Nach einigen Minuten und ein paar Tränen stimmte Ronny R. schließlich zu. Zahlt er 400 Euro an die Landeskasse, wird die Akte für immer geschlossen. Der Student gilt dann weiter als nicht vorbestraft. Hoga

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