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Aus dem GERICHTSSAAL: Richter: „Einer lügt hier!“

Neue Runde im Petzower Nachbarschaftsstreit

Werder · Petzow – Dauerbrenner Petzower Nachbarschaftsstreit: Erneut musste sich ein Bewohner einer idyllisch am Wasser gelegenen Ansiedlung gepflegter kleiner Häuser vor Gericht verantworten. Der gehbehinderte Walter W.* (65) soll den aus dem Altbundesgebiet stammenden, Ende der 80er Jahre zugezogenen, Piloten Georg G.* zu Unrecht beschuldigt haben, am 7. August 2003 mit seinem Jeep dermaßen schnell an ihm vorbeigefahren zu sein, dass er um sein Leben fürchten musste. Georg G. war daraufhin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank gelandet. Er bestritt den Vorwurf und wurde freigesprochen.

Der Rentner blieb nun während seiner Verhandlung wegen übler Nachrede allerdings dabei: „Der ist so dicht an mir vorbeigerast, dass ich beinahe einen Herzinfarkt gekriegt hätte. Steine und die pure Angst flogen mir um die Ohren. Mein Hund jaulte vor Schreck“, versicherte er.

Georg G. (47) hielt im Zeugenstand dagegen: „Der unbefestigte Sandweg war heftig mit dem Dackel des Herrn W. belegt. Ich bin im Schritttempo an dem Hund vorbeigerollt. Danach habe ich leicht beschleunigt.“ Später sei er von diversen Werderaner Behördenmitarbeitern gefragt worden, wieso er versucht habe, seinen Nachbarn totzufahren. Dies und andere Schikanen der Steggemeinschaft, mit der er seit dem Jahr 2000 wegen des ungehinderten Seezugangs im Clinch liege (was bisher diverse Straf- und Zivilprozesse nach sich zog), habe dazu beigetragen, dass er seelisch und körperlich geschädigt sei, seit Herbst 2003 nicht mehr ans Steuer eines Flugzeugs dürfe, so Georg G.

Klaus K.* (43), Nachbar der Kontrahenten, beobachtete den Vorfall aus nächster Nähe. „Walter lief mit seinem Dackel auf der rechten Seite. Herr G. fuhr auch rechts. Er hat richtig voll Gas gegeben, als er an ihm vorbeifuhr. Es staubte mächtig. Walter musste mit einem schnellen Schritt an den Zaun ausweichen. Er war völlig fertig und zitterte am ganzen Körper.“

Dann sorgte die Ex-Lebensgefährtin des Flugzeugführers für Verwirrung. Laut Anklage soll sich der Vorfall um 11.45 Uhr zugetragen haben. Aus ihrer Sicht öffnete sie dem Partner das Gartentor aber bereits kurz nach 10 Uhr. „Ich war an diesem Tag verpflichtet, meinen Flugdienst um 12.35 Uhr anzutreten“, meldete sich Georg G. zu Wort. „Und exakt zu dieser Zeit habe ich auch mit der Crew in Schönefeld gestanden.“

„Einer von Ihnen lügt hier dreist“, warf Amtsrichter Francois Eckard entnervt ein. Dann fragte er den Piloten, welche Strecke er zum Flughafen nutzte. Georg G. erinnerte sich, dass damals mehrere Ortsdurchfahrten gesperrt waren, er also nicht mehr wisse, ob er über Ferch, Glindow oder Werder auf den Berliner Ring gefahren sei.

Das Gericht setzte das Verfahren aus und ordnete ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der genauen Fahrzeit an. Zudem sei das Bauamt zu befragen, welche Durchfahrten damals nicht passierbar waren. „Es ist ein Indizienbeweis, und er ist teuer. Aber er ist zur Wahrheitsfindung unumgänglich“, so der Vorsitzende. (*Namen geändert.)

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