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Aus dem GERICHTSSAAL: Schlagkräftiger Gastwirt?

Aushilfe soll sogar gewürgt worden sein / Zweite Prozessrunde im Oktober

Schwer vorstellbar, dass der nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmte Mann gegen zwei Frauen gewalttätig geworden sein soll. Mühsam schleppt sich Rüdiger R.* (45) an seiner Gehhilfe in den Gerichtssaal, nimmt schwer auf der Anklagebank Platz. Um eben diesen Krückstock geht es im ersten Teil der Anklage. Am 10. September 2006 soll der Pächter eines Gartenvereinslokals auf Hermannswerder seiner Aushilfe Gundula G.* (48) nach einem Streit seine Krücke über den Rücken gezogen haben. Die Potsdamerin erlitt eine schmerzhafte Prellung, die ärztlich versorgt werden musste. Danach – so der Staatsanwalt – würgte der Gastronom deren Tochter, bis ihr ein Stammgast zu Hilfe eilte. Leider erscheint der Mann trotz ordnungsgemäßer Zeugenladung nicht zur Verhandlung. Amtsrichter Lange verhängt ein Ordnungsgeld von 50 Euro, droht bei Nichtzahlung zwei Tage Haft gegen den Säumigen an.

„Hätte ich die Frau mit meinem Stock geschlagen, dann wäre ich umgefallen. Und gewürgt habe ich auch niemanden. Dazu habe ich gar nicht mehr die Kraft“, pariert der wegen Körperverletzung Angeklagte die Vorwürfe. Allerdings habe er sich an jenem Tag einen verbalen Schlagabtausch mit Gundula G. wegen einer unkorrekten Abrechnung geliefert, räumt er ein. In der Vergangenheit habe es auch Zoff gegeben, weil deren Tochter sich oft unbefugt in der Gaststätte aufgehalten habe.

„Ich habe mich dort als Aushilfe beworben und wurde auch angenommen“, erwidert Marlene M.* (23) im Zeugenstand. Doch mit der Bezahlung habe es nicht so geklappt, wie vereinbart. Am Tattag habe sie hinter der Bar gestanden, als ihre Mutter in den Gastraum kam und sagte, Rüdiger R. habe sie mit seiner Krücke geschlagen. Kurz darauf sei der Angeklagte erschienen, habe sie zuerst ergriffen, ihr dann eine Hand um den Hals gelegt. „Ich war total geschockt. Hinterher hatte ich eine Weile Schluckbeschwerden und konnte nicht mehr richtig atmen.“ Ihre Mutter Gundula G. beteuert, Rüdiger R. könne sehr wohl ohne Gehhilfe stehen und sogar laufen. „Das hat er mir selber vorgeführt.“ Auch am Tattag habe er „stabil dagestanden“. Als sie ihm den Rücken zukehrte, habe sie aus dem Augenwinkel gesehen, dass er die Krücke erhob. „Kurz darauf verspürte ich einen brennenden Schmerz.“ Matthias Schöneburg, der Verteidiger des Angeklagten, möchte auf den fehlenden Zeugen nicht verzichten. Der Vorsitzende stimmt zu, vertagt die Verhandlung auf den 15. Oktober. Dann sollen auch die zum Tatort gerufenen Polizeibeamten sowie die Mutter des Angeklagten, die während des vermeintlichen Geschehens am Stammtisch saß, gehört werden (*Namen geändert). Hoga

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