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VORBILD MARBURG: Sonnendach ist Pflicht

Die Marburger Solarsatzung gilt im kompletten Stadtgebiet für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden.

Die Marburger Solarsatzung gilt im kompletten Stadtgebiet für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden. Die Bauherren sind bei einer Änderung dieser Gebäude – bei Dachaustausch, Dachsanierung, Heizungsaustausch oder Brennstoffwechsel – verpflichtet, solarthermische Anlagen mit einer Mindestgröße einzurichten und zu betreiben. Ersatzsweise ist der Einsatz anderer erneuerbarer Energien mit vergleichbarem Kohlendioxid-Spareffekt vorgesehen. Die sogenannte solare Baupflicht gilt auch für denkmalgeschützte Häuser, die Stadt gewährt gegebenenfalls Zuschüsse für Mehrkosten. Eine Genehmigung durch den Denkmalschutz ist erforderlich. Von der Satzung ausgenommen sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern, unterirdische Bauten oder provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer bis zu zwei Jahren. Das Nichtbefolgen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1 000 Euro belegt werden. jaha

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