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Aus dem GERICHTSSAAL: Späte Einsicht vor Gericht Fahranfänger hatte „Ente“ zu Schrott gefahren

Die „Ente“ ist Schrott, die körperlichen Folgen des Unfalls für Dörte D.* (40) noch deutlich spürbar.

Die „Ente“ ist Schrott, die körperlichen Folgen des Unfalls für Dörte D.* (40) noch deutlich spürbar. Zur Mittagszeit des 17. August vorigen Jahres krachte auf der Nutheschnellstraße ein neuer Audi A6 in den Oldtimer der Lehrerin. Am Steuer saß Fahranfänger Tobias T.* An der Nobelkarosse – sie gehört dem Vater des 18-Jährigen – entstand ein Schaden von 3000 Euro. Tobias T. erhielt einen Strafbefehl über 600 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dagegen legte der gelernte Koch Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht zieht der Verteidiger sämtliche Register, das Verschulden seines Mandanten kleinzureden. Auch Tobias T. zeigt sich wenig einsichtig. „Im Bereich einer Baustelle war Stau. Als ich den bemerkte, wollte ich bremsen. Dann bin ich wohl vom Pedal abgerutscht“, erklärt er lakonisch. Amtsrichter Francois Eckardt rechnet dem Angeklagten vor, einen viel zu geringen Sicherheitsabstand zu dem vorausfahrenden kleinen Citroën eingehalten zu haben.

Dörte D. war am Unfalltag mit ihrer neunjährigen Tochter Sarah* auf dem Heimweg. „An der Baustelle hatte sich ein Ampelrückstau gebildet. Ich hielt mit meinem Citroën auf der rechten Spur. Auf einmal gab es einen mächtigen Rums von hinten“, erinnert sie sich.

Anfangs habe sie keine Schmerzen verspürt, sich nur um die Tochter gekümmert. Die war zum Glück unverletzt, so die Lehrerin. In der Rettungsstelle seien ihr später unter anderem ein Bänderriss des Halswirbels sowie eine Aufdehnung der Bandscheibe attestiert worden. „Ich war lange krankgeschrieben und komme auch jetzt nur mit Schmerztabletten über die Runde“, erzählt das Unfallopfer. Unter Umständen stehe sogar noch eine Operation im Raum. Nach dem Crash habe der Angeklagte zuerst den Schaden an dem „tollen Auto“ des Vaters in Augenschein genommen, sich dann aber nach ihrem Befinden erkundigt, berichtet Dörte D. „Er stand – genau wie ich – unter Schock“, fügt sie hinzu.

Eine Einstellung des Verfahrens komme wegen der erheblichen Verletzungen des Unfallopfers nicht in Betracht, stellt der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme klar. Bei einer Verurteilung würde dem Angeklagten eine höhere Geldstrafe drohen als die im Strafbefehl ausgesprochene. Und auf alle Fälle gäbe es ein Fahrverbot. Verteidiger und Angeklagter tauschen einen kurzen Blick. Dann erklärt der Rechtsanwalt: „Wir nehmen den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.“ (*Namen geändert.) Hoga

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