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Homepage: Stiftungen möglich

Neues Hochschulgesetz erweitert Möglichkeiten

Staatliche Hochschulen in Brandenburg können künftig die Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts annehmen. Das sieht das neue Hochschulgesetz vor, das in der vergangenen Woche im Landtag in Potsdam beschlossen wurde. Nach den Regelungen können Hochschulen, die bislang Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen sind, auch in anderer Rechtsform betrieben werden.

Für die staatlichen Hochschulen kommt den Angaben zufolge insbesondere die Stiftung des öffentlichen Rechts in Betracht. Diese Lösung bietet spezifische Steuervorteile und schafft Anreize für potenzielle Spender und Stifter. Zudem kann in den Stiftungsrat externer Sachverstand eingebunden werden. Das soll die professionelle Weiterentwicklung der Hochschulen ermöglichen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz die Autonomie der Hochschulen stärken. Die Novelle ist unter anderem Voraussetzung dafür, dass die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in eine Stiftung umgewandelt werden kann. Die Hochschule strebt die Rechtsformänderung bereits seit einiger Zeit an. Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) begrüßte die Entscheidung des Landtages. Damit werde die Hochschulautonomie gestärkt und konsequent weiterentwickelt, sagte sie in Potsdam. ddp

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