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Landeshauptstadt: Störenfriede oder Gäste?

Preußengegner des Hausfriedensbruchs angeklagt

Preußengegner des Hausfriedensbruchs angeklagt Von Gabriele Hohenstein Mit Falk R. (42), Daniel K. (30), Sven B. (26), Marie-Luise H. (29) und Jeanne S. (26) saßen gestern bekennende Preußengegner auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Den Studenten wird angelastet, am Abend des 19. Januar 2002 den Preußenball in den Bahnhofspassagen durch eine nicht angemeldete Demonstration gestört und gegen die Weisungen der mit der Ausübung des Hausrechts betrauten Wachschutzfirma verstoßen zu haben. Auch Beamten des Bundesgrenzschutzes soll es nicht gelungen sein, die Gruppe von rund zwölf Leuten – unter ihnen die fünf Angeklagten, die mit zwei Transparenten auf ihr Anliegen aufmerksam machten – des Areals zu verweisen. Erst der zu Hilfe gerufenen Landespolizei sei es geglückt, die Personalien der vermeintlichen Störenfriede aufzunehmen und sie zum Gehen zu bewegen. Die Angeklagten schwiegen zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs, was ihr gutes Recht ist. BGS-Beamter Dagobert L. (44) berichtete im Zeugenstand, die Anwesenden mehrmals auf ihr gesetzwidriges Handeln aufmerksam gemacht und einen Platzverweis ausgesprochen zu haben. „Sie hielten sich vor dem Kaufland auf, das allerdings schon geschlossen war und hatten ein etwa acht Meter breites Plakat ausgerollt. Auf dem stand, Preußen heißt Auschwitz-Denken“, so der Staatsdiener. An den Inhalt des kleineren Posters könne er sich nicht erinnern. Nein, behindert hätten die Demonstranten die teilweise kostümierten Besucher des von den Vereinen „300 Jahre Preußen“ und „Agaphi“ veranstalteten Balls eigentlich nicht, bekannte der Zeuge. Im Gegenteil, die Aktion sei von einem gut gekleideten Herrn, der offensichtlich das Sagen an diesem Abend hatte, als gelungene Publicity gewertet worden. „Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Preußenvereins, denn um diesen handelte es sich, meinen Mandanten und seine Bekannten sogar eingeladen hat, an der Veranstaltung teilzunehmen?“, fragte Rechtsanwältin Antje Klamann, die Falk R. im Prozess vertritt. „Somit wäre der Vorwurf des unbefugten Aufenthalts sowieso aus der Welt.“ Axel H. (40) vom Bundesgrenzschutz bemerkte an jenem Abend „wild gestikulierende Wachschutzmitarbeiter, die meinten, die Herrschaften mit den Transparenten würden die Feierlichkeiten zum Preußentag torpedieren. „Sie baten uns um Unterstützung“, betonte der Zeuge. Ein Teil der Demonstranten habe sich im Bereich des Kauflands aufgehalten, ein anderer vor dem Zugang zu den Bahnsteigen. „Als mein Kollege diese Leute aufforderte, ihr Plakat herauszugeben, haben sie das bereitwillig getan.“ Der „ziemlich zügig“ anrückenden Landespolizei, die den Platz abriegelte, hätten sie zunächst die Personalien verweigert, sich dann aber gefügt“, berichtete der BGS-Mann. Der Prozess wird am 7. Oktober mit der Vernehmung der Security-Mitarbeiter fortgesetzt. Außerdem soll der Vorsitzende des Vereins 300 Jahre Preußen, Markus Wilhelmy, bekunden, die Angeklagten zu der Veranstaltung eingeladen zu haben.

Gabriele Hohenstein

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